Ein Fall Der Steuerberater hat bis zur Kündigung des Mandats die Umsatz- und Einkommensteuererklärungen seines Mandanten verspätet abgegeben.
Der Mandant hat nicht alle Unterlagen übermittelt. Er wurde aber nicht belehrt, was er noch abzugeben hat und vor allem auch nicht in welchem Zeitfenster.
Die Frage Haftet der Steuerberater für Säumniszinsen und Verspätungszuschläge?
Die Pflichtverletzung Der Steuerberater ist verpflichtet die fristgemäße Abgabe der Steuererklärung mit Rat und Tat zu fördern. Der Steuerberater muss den Mandanten darüber aufklären, welche Unterlagen zur sachgerechten Erledigung des Auftrags benötigt werden. Macht er dies nicht, handelt er pflichtwidrig.
Der Schaden Der Steuerberater haftet für den Schaden, der durch die Pflichtverletzung entstanden ist.
Die Grundlage der Haftung Ein Steuerberater haftet für die schuldhafte Pflichtverletzung aus positiver Vertragsverletzung.
Er hat pflichtwidrig die steuerlichen Sachverhalte nicht aufgeklärt durch Einsicht in Belege und gegebenenfalls durch Rücksprache mit dem Mandanten.
Er hat pflichtwidrig den Mandanten nicht aufgeklärt und informiert, welche Unterlagen für die Erstellung der Steuererklärungen benötigt werden.
Der Mandant wurde nicht über notwendige Mitwirkungshandlungen, Fristen und die Folgen der Nichteinhaltung belehrt.
Fazit Im vorliegenden Fall haftet der Steuerberater für den kausal durch die Pflichtverletzung verursachten Schaden
Die Rechtsprechung Vorliegender Fall wurde rechtskräftig entschieden.
Mein Angebot Wir bearbeiten Fälle mit Pflichtverletzungen von Beratern, durch die kausal Schaden entstanden ist.
Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Insolvenzrecht Wirtschaftsmediator
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