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Insolvenzplan für Freiberufler

Der Insolvenzplan beweist sich seit Jahren überwiegend als geeignetes Instrument für insolvente Freiberufler zur Erhaltung der Zulassung und zur Sanierung

Tipps zur erfolgreichen Sanierung und zum Neustart für Selbständige und Unternehmer

Vorbemerkung
Die Befriedigung der Gläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung können in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften der Insolvenzordnung, insbesondere zum Erhalt des Unternehmens, geregelt werden, § 217 InsO.
Das, in Anlehnung an das US-amerikanische Vorbild, in den §§ 217 - 269 InsO geregelte Insolvenzplanverfahren bildete das Kernstück der Insolvenzrechtsreform der seit 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung. Durch das ESUG wurde ab 2012 das Insolvenzplan-verfahren weiter verbessert.

1. Chancen darstellen
Wir wollen Ihnen die besonderen Chancen, die sich durch Insolvenzpläne ergeben können, näher bringen und uns gleichzeitig bei Ihnen als erfolgreiche Planersteller für insolvente Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Architekten vorstellen.

2. Insolvenzplanverfahren auch für Freiberufler
Auch für kleine und mittlere Unternehmen kann der Insolvenzplan eine Alternative zur herkömlichen Sanierung oder Abwicklung darstellen. Überraschender Weise wird das Insolvenzplanverfahren häufig erfolgreich bei Freiberuflern, die sich in der Krise befinden, eingesetzt.

3. Kein Verlust der Kammerzulassung
Kammerzugehörige Selbständige verlieren bei Insolvenz unter Umständen ihre Kammerzulassung. Die betrifft vor allem Notare, Rechtsanwälte, Architekten oder Steuerberater. Durch den Insolvenzplan kann die Kammerzulassung erhalten werden und die Schuldenregulierung erfolgen.

4. Erfolgreiche Planverfahren in Berlin, Dresden. München ua.
Wir haben in Dresden, Cottbus, Berlin ua. erfolgreich kleine und mittlere Firmen und kammerzugehörige Selbständige bei Ihrer Sanierung durch Insolvenzplan begleitet. Erfolgreiche Beispiele:

  • Unternehmerin aus Berlin mit hohen Bürgschaftverpflichtungen
  • Unternehmer aus Cottbus mit hohen Verbindlichkeiten des Finanzamtes
  • Notar in Sachsen 
  • Rechtsanwalt in Berlin 
  • Ärztin in Dresden 
  • Arzt aus der Pfalz 
  • Inhaber eines Friseurladens 
  • Inhaberin einer Hotels Sachsen 
  • Finanzvorstand, der auf Grund einer Fahrlässigkeit in Höhe von 1,75 Millonen Euro haften musste

Der Insolvenplan paßt nicht immer, aber in vielen Fällen.
Der Gesetzgeber hat mit der Insolvenzplan ein Instrument geschaffen, mit dem man kreativ und nachhaltig die Sanierung betreiben kann, ohne strafrechtliches Risiko der Insolvenzverschleppung oder des Bankrotts.
Durch geschickte Gruppenbildung können auch Großgläubiger überstimmt werden. Durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde das Planverfahren weitere verbessert.

5. Unsere Leistungen und Kontakt
Wir beraten Sie gerne im Rahmen Ihrer Sanierungsmaßnahmen  und helfen Ihnen oder Ihren bisherigen Beratern bei der Planerstellung.

Kontaktieren Sie uns in Dresden oder Berlin.

Die Sanierung durch Insolvenzplan setzt besondere insolvenzrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen voraus. Wir sind seit über 15 Jahren überwiegend im  Insolvenz- und Sanierungsrecht tätig und können zahlreiche Musterfälle vorweisen.


 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11