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15.02.2002 Außerordentliche Kündigung des Darlehnsgebers bei einer Verschlechterung
Information

Ein Ratenkreditvertrag kann weder aufgrund der allgemeinen Regeln noch auf der Grundlage der Ziffer 26 Abs. 2 der AGB Spark. mit der Begründung gekündigt werden, eine Lebensversicherung sei als Sicherheit weggefallen, wenn diese Sicherheit praktisch wertlos war , vgl. OLG Frankfurt/M vom 15.02.2002-24 U5/01, ZIP 2002,1030.

Da gerade in den neuen Bundesländern die Eigenkapitalausstattung in vielen Fällen sehr knapp bemessen ist, besteht daher von Anfang immer eine Krise. Die Bank muß nachweisen, dass eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist oder der Eintritt droht. Der Nachweis dürfte oft scheitern.
Daher immer die außerordentliche Kündigung prüfen lassen und nicht vergessen, dass spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantrag gestellt werden muß.

Sinnvoll ist es, mit der kündigenden Bank eine Stundungsvereinbarung zu  treffen, bis die Wirksamkeit der Kündigung festgestellt ist oder die Bank zu bewegen, die Kündigung zurückzunehmen. 

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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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