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04.11.2011 |
Risiken für Geschäftsführer unter zivil- und steuerlicher Betrachtung |
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1. Keine ordnungsgemäße Erbringung der Stammeinlage. Beispiel: Das Stammkapital wird oft nach der Erbringung an den Gesellschafter zurückgeführt. 2. Darlehnsrückführung oder Befreiung von Sicherheitenstellung durch den Gesellschafter im Einjahreszeitraum, § 135 InsO 3. Verspätetes Erstellen der Handelsbilanz und dadurch Vorwurf mangels rechtzeitiger Bilanz keinen Überblick über die Vermögensverhältnisse gehabt zu haben (Bankrott) 4. Verletzung der Buchführungspflicht 5. Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung 6. Haftung des Geschäftsführers für Umsatzsteuer 7. Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuer 8. Haftung des Geschäftsführers für Sozialversicherungsbeiträge 9. Verdeckte Gewinnausschüttung 10. Verstoß gegen das Geldwäschegesetz
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Rechtsanwalt |
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