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24.04.2012 Baufirna aus Sachsen innerhalb weniger Monate mittels Insolvenzplan saniert
Information Das Amtsgericht Dresden hat am 24.04.2012 den Insolvenzplan im Verfahren über das Vermögen der ... GmbH ohne eine Gegenstimme bestätigt.

Die Baufirma war durch Zahlungsausfälle in die Krise geraten.
Sie leitete das Insolvenzverfahren ein.

Die Firma wurde im Insolvenzverfahren unter dem bisherigen Geschäftsführer, kontrolliert von der Insolvenzverwalterin fortgeführt. Neue werthaltige Aufträge konnten akquiriert werden.

Planinitiator war der geschäftsführende Gesellschafter. Die Planerstellung erfolgte in Absprache mit der Insolvenzverwalterin und dem Insolvenzgericht. Er gab keine Beanstandungen.
Der Erörterungs- und Abstimmungstermin verliefen reibungslos.

Die Quote wird aus der erzielten Masse bezahlt - nach Ausgleich aller Verfahrenskosten.
Es wurde eine Dreiteilung der Gläubigergruppen vorgenommen:

  • Kleingläubiger: Quote 20 %
  • nicht nachrangige Gläubiger: Quote 10 %
  • Gläubiger mit Ausfallforderungen: Quote 10 %

    .
Jetzt ist die formelle Rechtskraft des Insolvenzplans noch abzuwarten.

Schon heute ist aber sicher:

Den Plan kann/will keiner mehr bekämpfen.
Die Baufirma aus Sachsen ist saniert.

Der Namen der Baufirma wird zum Schutz der weiteren Fortführung nicht benannt.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Insolvenzplan gerne.

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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