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15.05.2003 |
Abgesonderte Befriedigung aus unbeweglichen Gegenständen |
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Welche Verwertungsmöglichkeiten hat ein dinglich Berechtigter mit seinem mit einem Absonderungsrecht belasteten Gegenstand ? Wie kann der Insolvenzverwalter bei einem betriebenen Zwangsversteigerungsverfahren reagieren ? Was sind die Konsequenzen für den Gläubiger ? Kann der Verwalter seinerseits die Zwangsversteigerung betreiben ? Wie erfolgt die freihändige Veräußerung durch den Insolvenzverwalter in der Praxis ?
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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