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18.08.2003 |
Altlastenbeseitigung in der Insolvenz |
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Bedeutsam für das eröffnete Verfahren ist ein Urteil des BGH, in dem es vor allem um die insolvenzrechtliche Behandlung von Altlastenbeseitigungsansprüchen geht. Im Unterschied zur Rechtsprechung der BVerwG kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass die Kosten der Beseitigung eines fremden, die Masse störenden Gebäudes von einem Grundstück der Masse nicht als Masseforderung geltend gemacht werden können.
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Verfasser: Rechtsanwältin Kirsten Hahn |
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