|
|
14.08.2003 |
Mantel-oder Vorrats-GmbHs / Risiko der Unterbilanzhaftung |
|
Einen Anwendungsbereich der Unterbilanzhaftung könnte der BGH mit seiner Rechtsprechung zur Verwendung des Mantels einer zunächst " auf Vorrat "gegründeten GmbH eröffnet haben ( BGH, Beschuss vom 09.12.2002, ZIP 2003,251 ff. ). Nach Ansicht des BGH stellt die Ausstattung der Vorratsgesellschaft mit einem Unternehmen und die erstmalige Aufnahme ihres Geschäftsbetriebs eine wirtschaftliche Neugründung dar. Damit ist auch prüfungsrelevant. ob bei der GmbH im Zeitpunkt der Anmeldung nicht bereits eine Unterbilanz vorliegt, vgl auch Nolting, ZIP 2003,651 ff. |
|
Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
|
zurück |
|
|