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18.12.2019 Geschäftsführung 2020: Kontrollierte Offensive: Sicher führen. Fehler vermeiden. Erfolgreich sein.
Information

Geschäftsführer sollen das Tagesgeschäft erfolgreich führen- Ziele verwirklichen, Mitarbeiter motivieren, Gewinne erwirtschaften, nachhaltig sein und die Gesellschaft in die Zukunft führen.

Es gibt viele Klippen und Fallstricke, die ein Unternehmen bewältigen muss.
Der Geschäftsführer hat zahlreiche Aufgaben und Pflichten, die Vorstände, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte kennen und berücksichtigen müssen/sollen.

Der Bundesgerichtshof führte in einer Entscheidung folgendes aus:

Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet, für eine Organisation zu sorgen, die ihm die zur Wahrnehmung seiner Pflichten erforderliche Übersicht über die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Gesellschaft jederzeit ermöglicht; verfügt er selbst nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse, muss er sich gegebenenfalls fachkundig beraten lassen.

Es geht aber bei der Beratung und dem Coaching nicht nur darum die persönliche Haftung zu vermeiden. Es geht um nachhaltigen Erfolg durch eine kontrollierte Offensive.

Das bewußte Steuern von Chancen und Risiken ist wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung. Bei großen Gesellschaften wurde das Risikocontrolling auf Grund des Gesetzes zur Transparenz und Kontrolle von Unternehmen implementiert.  Gelebt wurde es in vielen Fällen jedoch nicht.
Auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen ist ein Risikocontrolling erforderlich. 
Wie bei einer guten Fussballmannschaft muss die Abwehr stimmen, sonst nützen auch selbst geschossene Tore nichts, wenn man mehr Tore des Gegner hinnehmen muss.

Kontrollierte Offensive ist der Schlüssel zu Sicherheit und Erfolg.

Welche Risiken vorhanden sind, kann nicht der Geschäftsführer oder ein externer Experte alleine absehen. Es braucht hierzu mehrere Fachleute, die alle Jahre wieder sich ein Bild über die Risikolage machen:

  • Baufachleute 
  • Umweltexperte  
  • Versicherungsfachmann 
  • Marktexperten
  • Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
  • Fachanwalt für Gesellschaftsrecht 
  • Fachanwalt für Insolvenzrecht 
  • Organisationsentwickler

1. Erfolgsfaktoren, Prinzipien und Aufgaben
1.1. Erfolgsfaktoren

  • Kompetenz des Geschäftsführers
  • Funktionen in der Gesellschaft 
  • Mission der Gesellschaft

1.2. Aufgaben

  • Sind die Ziele bekannt?
  • was alles wird wie organisiert?
  • Wie wird wann entschieden?
  • was wird und was muss kontrolliert werden?  

1.3. Prinzipien

  • Ergebnisorientierung wohin?
  • Beitrag zum Ganzen- zu welchem?
  • Konzentration auf das Wesentliche- was ist das?
  • Vertrauen auf sich, Mitarbeiter und Externe: worauf ist Verlass?
  • Stärkenfokussierung: was sind ihre Stärken?
  • Positives Denken: "Das Glas ist halb voll" ua.

2. Konfliktverschärfungen abbauen:

  • Unklare Grenzen erkennen und abbauen
  • Fehlende Reflexion erkennen und einführen
  • Formale oder soziale Einseitigkeit erkennen und abbauen
  • Unpassendes Konfliktverständnis erkennen
  • Fehlendes Lernen in der Organisation und für einen selbst
  • Unklare Aufgaben
  • Fachlichkeit und Führung vermischt 

3. Gefahren und Risiken einschränken
Wenn Sie Aufgaben oder Pflichten verletzen, kommt Druck von vielen Seiten.
Von den Gesellschaftern, Arbeitnehmern, dem Finanzamt, Kunden, Konkurrenten, Lieferanten.
Im worst case drohen: Burnout, Krankheit, Scheitern der Beziehung/Ehe, persönliche Haftung/strafrechtliche Ermittlungen und Sanktionen.

4. Hilfe durch einen Berater oder Coach
Ein Berater oder Coach kann helfen, die Risiken zu erkennen, Vorsorge zu treffen oder die konkreten Krisen zu bewältigen- mit dem Geschäftsführer.
Dieser kann dadurch strafrechtlich relevantes Handeln oder die persönliche Haftung vermeiden- vorbehaltlich man kommt nicht viel zu spät.

Wikipedia, definiert den Begriff Coaching als den Prozess der Entwicklung von Fertigkeiten im Sport sowie im Beruf. Ein guter Coach muss ganzheitlich ausgebildet sein, viel Lebens- und Berufserfahrungen gesammelt haben, ein Stück Gelassesnheit verinnerlicht haben und weise sein. Er soll seine Erfahrungen aber niemanden aufdrängen und  dann beleidigt sein, wenn der Beratene es mal anders macht, als es ihm empfohlen wird.
Der Berater/ Coach soll Angebote für eine Verhaltensweise machen und Wege vorschlagen und versuchen seinen Mandanten zu überzeugen, dass dieser Weg Vorteile hat und Chancen.

5. Was ist ein guter Coach?

-Begleiter von Unternehmern
-maßgeschneiderte Unterstützung von Geschäftsführern, Prokuristen, Führungskräften
-Lebensberatung im persönlichen Umfeld (persönliche Absicherung bei schiwierigen Situationen, -Krisen, Scheidung, Tod ua.)
-Ziel- und Lösungsorientierung
-Förderer der Selbstreflexion und Selbstwahrnehmung
-Verbesserung des Wahrnehmens, Erlebens und des Verhaltens
-neutraler Diskussionspartner
-Prozessbegleiter, Sparringspartner
-Zuhörer, Ratgeber
-zeigt Alternativen
-entwickelt Optionen
-Lösungsstrategien prüfen

6. Qualifikationen und Tagessatz

  • Ausbildungen und Erfahrungen
    Studium der Rechtswissenschaften (Augsburg)
    25 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt, Verwalter, Coach
    Verhandlungstechnik nach Havard Konzept bei Eger (Schweiz)
    Fachanwalt für Insolvenzrecht (Berlin)
    Risikomanagement Management Circle (Berlin)
    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht (Dresden)
    Master of Business and Administration Schwerpunkt Sozialmanagement (EHS Dresden)
    Zahlreiche Fortbildungen bei bekannten Trainern und Coaches, u.a. Friedrich Glasl (Österreich), Adrian Schweizer (Schweiz)
    Ausbildung zum Wirtschaftsmediator an der Dresden International University 2013

  • Tagessatz zwischen 1000 bis 2000 Euro, Stundensatz zwischen 200 und 300 Euro plus Mehrwertsteuer. Die Haftung wird in einer gesonderten Vereinbarung meist auf 1,5 Millionen Euro begrenzt, es sei denn, der Mandant wünscht eine höhere Haftungssumme, die dann gesondert über eine Versicherung abgeschlossen werden muss.

7. Vermeidung von persönlichen Haftungsrisiken
Zahlreiche Fälle in der Presse und Fernsehen haben gezeigt, wie schnell Vorstände ins Fadenkreuz geraten können mit dem Risiko der persönlichen Inanspruchnahme.
Selbst beiläufige Äußerungen in der Presse oder kleine Fehler von Managern können Existenzen gefährden - einschließlich die Familien der Beteiligten.
Nicht Angst oder Ignoranz sind Lösungen, sondern rechtzeitig richtige Informationen, Absicherungen und Hilfe zu organisieren. Die Pflichten des Geschäftsführers wurden durch den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und Literatur entwickelt. Eine zentrale Norm ist § 43 GmbHG.

Mögliche Pflichtverstöße:

-Verstoß gegen gesetzliche Gebote oder Verbote
-Überschreiten der Kompetenzen
-Nichtbeachtung gesetzlicher Regelungen, insbesondere steuerrechtliche, kartellrechtliche, arbeitsrechtliche, gewerberechtliche und umweltschutzrechtliche Vorschriften
-Verletzung der Pflicht zur sorgfältigen Unternehmensleitung
-Verletzung der Pflicht zur Kooperation mit anderen Gesellschaftsorganen
-Verletzung gegen Treuepflichten gegenüber der GmbH, insbesondere Verschwiegenheitspflicht und Loyalitätspflicht
-Verletzung des Wettbewerbsverbots
-Verspätete Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß § 264 Abs.1
-Missachtung der Vertretungsregelung der GmbH § 35
-Fehlende Einberufung der Gesellschafterversammlung § 49 Abs.1
-Fehlerhafte Buchführung und falsche Bilanzierung
-Verletzung der Insolvenzantragspflicht
-Gläubigerbegünstigung in der Krise
-Verschleierung von Vermögenswerten in der Krise
-Nichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge
-Einkäufe in der Krise ohne Sicherstellung der Bezahlung
-Einrichtung von schwarzen Kassen für Sonder- oder Auslandsgeschäfte u.v.m.

Alle Pflichten und Risiken kann ein Geschäftsführer/ Manager nicht kennen und beachten. 
Er kann/muss sich aber durch Spezialisten beraten und/oder coachen lassen.

8. Krisencoaching
Befindet sich Ihre Gesellschaft in einer Krise oder ist eine Krise absehbar, ist ein Coaching durch einen Krisenspezialisten sinnvoll. Der normale Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Unternehmensberater hat im Alltag überwiegend mit  Gesellschaften bei "Sonnenschein" zu tun.
"Regen, Gewitter oder Sturm" kennen sie nur in Ausnahmenfällen.
Bergführer, die nie den Berg bei Unwetter erlebt haben, sind möglicherweise nicht die bestmöglichen Führer in Krisensituationen.  
Ich beschäftige mich seit Jahren mit Krisen - als Insolvenzverwalter und Berater.
Er wurde für Krisensituationen ausgebildet und musste dann vor Erlangung des Titels zahlreiche praktische Fälle nachweisen. 
Der Fachanwalt für Insolvenzrecht kann daher ein qualifizierter Begleiter oder Coach sein
IN UND VOR DER KRISE UND ZUR VERMEIDUNG VON HAFTUNG. 

9. Konfliktcoaching und -klärung
In Krisenzeiten gibt es auch Konflikte.
Diese müssen gelöst werden - schnell, leise, nachhaltig.
Als hochschulgebildeter und praxiserfahrener Wirtschaftsmediator kann ich Ihnen als Coach Hilfestellung leisten und ihnen helfen, neue Blickwinkel und Lösungsansätze zu finden und dadurch beitragen zur Konfliktklärung.

10. Unternehmensberatung/Coaching

  • Ergebnisfokussierte Klärung
  • Risikomanagement
  • Verbesserung von Prozessen
  • Nachhaltiges Führen
  • Betreuung bei Firmenkauf oder --verkauf
  • Unternehmensnachfolge ohne Streit
  • Erbauseinandersetzung ohne Zerschlagung von Vermögenswerten

11. Arbeitsweise

  • Ermittlung aller relevanten Tatsachen
  • Aufarbeitung des Sachverhalts (je nach Auftragsumfang- jedenfalls juristisch) 
  • Analyse der Risiken und  Kosten
  • Identifizierung erreichbarer Ziele und des notwendigen Weges dorthin 
  • Erarbeitung konkreter Handlungsempfehlungen
  • In entspannter Atmosphäre kommunizieren.
Die moderne Geschäftsführung in 2020 sollte eine kontrollierte Offensive praktizieren: 
Sicher führen.
Hilfe durch Berater annehmen.
Fehler vermeiden.
Nachhaltig erfolgreich sein.


Hermann Kulzer UNTERNEHMENSBERATER
Master of Business Administration (Dresden)
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Wirtschaftsmediator und Konfliktmanager (DIU Dresden International University)

0351 8110233
0160 97967664
kulzer@pkl.com 

 

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Verfasser: Hermann Kulzer. MBA, Fachanwalt, Wirtschaftsmediator, UNTERNEHMENSBERATER
 
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