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21.10.2003 |
Unzulässigkeit eines Insolvenzplans für natürliche Personen |
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Ein Insolvenzplan ist unzulässig, wenn er im Regelverfahren einer natürlichen Person ohne laufenden sanierungsfähigen Geschäftsbetrieb vom Verwalter vorgelegt wird, um durch eine Einmalzahlung eine vorzeitige Restschuldbefreiung ohne Wohlverhaltensperiode zu erreichen LG München I, Beschl. v. 05.09.2003-14 T 15659/03 (nicht rechtskräftig) in ZVI 9/2003 S.473.
Kontaktpersonen in unserer Kanzlei für Schuldenbereinigungs- und Insolvenzpläne sind RAín Schober und RA Kulzer. |
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Verfasser: Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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