|
 |
17.05.2023 |
Darf man noch Geschäftsführer sein trotz Strafbefehl und erhält man Restschuldbefreiung trotz Urteil mit Bankrott? |
 |
I Fall: Geschäftsführer trotz Strafbefehl?
1. Sachverhalt Strafbefehl: Verurteilung des A wegen Betruges gem. § 263 Abs. 1 StGB Strafe: 25 Tagessätzen zu je 40,00 €.Rechtskraft Stafbefehl: ja 2. Fragen: 1. Darf A noch Geschäftsführer einer GmbH sein oder steht die Verurteilung entgegen?2. Erscheint die Strafe im Führungszeugnis? 3. Antwort:
a. Diese Vorstrafe steht einer Tätigkeit als Geschäftsführer nicht entgegen vgl. § 6 Abs.2 Satz 2 Nr. 3 lit e GmbHG, weil die Strafe für diese Tat unter 1 Jahr liegt. b. In das Führungszeugnis wird diese Strafe nicht aufgenommen, vgl. § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG. Im behördliches Führungszeugnis erscheint sie aber, § 4 BZRG. II. Fall: Restschuldbefreiung trotz Strafbefehl? 1. Sachverhalt B wird als ehemaliger Taxiunternehmer wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialver-sicherungsbeiträgen und dem Veräußern der Fahrzeuge nach Anordnung der voläufigen Verwaltung veruriteilt. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
2. Tatbestände: § 266a StGB und § 283 Abs.1 Nr. 1, Abs.6 StGB 3. Strafe: 80 Tagessätzen a 15 Euro 4. Ist hier eine Restschuldbefreiung möglich? a) Die Restschuldbefreiung kann wegen § 290 (1) Nr. 1 InsO nicht versagt werden, da die Strafe weniger als 90 Tagessätze beträgt. b) Die Restschuldbefreiung umfasst nicht der Forderung der Krankenkassen, die sich auf vorsätzliche unerlaubte Handlungen stützen und diese Forderung angemeldet haben.
III. Fragen? Bei solchen oder ähnlichen Fragestellungen spielen
- praktische Erfahrungen im Strafrecht,
- vertiefte Kenntnisse im Insolvenz- und Gesellschaftsrecht und
- Taktik
eine große Rolle. Qualifiziert für die Beantwortung und Hilfestellungen sind z.B. Fachanwälte für Insolvenzrecht - wie der Verfasser dieses Beitrags.
Hermann Kulzer MBA
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- kulzer@pkl.com
- 0351/ 8110233
- Dresden, Glashütterstraße 101a
|
 |
Verfasser: Hermann Kulzer Fachanwalt für Insolvenzrecht |
|
zurück |
|
|