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22.08.2003 Insolvenzplan / Allgemeines
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Der Insolvenzplan dient dazu, die Insolvenz mit Zustimmung der Gläugiber abweichend von den zwingenden Vorschriften der Insolvenzordnung abwickeln zu können, § 217 InsO. Das bringt mehr Flexibilität in das Verfahren. Vor allem zusammen mit dem Eröffnungsgrund "drohende Zahlungsunfähigkeit " gibt es durch den Insolvenzplan gute Möglichkeiten für eine Sanierung eines Unternehmens.

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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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