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20.08.2003 |
Insolvenzplan |
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Der Insolvenzplan dient dazu, die Insolvenz mit Zustimmung der Gläubiger abweichend von den zwingenden Vorschriften der Insolvenzordnung abwickeln zu können, § 217 InsO. Das bringt mehr Flexibilität in das Verfahren. Vor allem zusammen mit dem Eröffnungsgrund " drohende Zahlungsunfähigkeit " gibt es gute Möglichkeiten für eine Sanierung eines Unternehmens. |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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