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23.10.2019 Prozeßrisikoanalyse
Information Prozessrisikoanalyse

„Iudex non calculat“ ist ein bekannes Sprichwort, das Juristen etwas herabwürdig: Sie sollen nicht kalkulieren können.
Zutreffend ist, dass sich rechtliche Probleme derzeit nicht mit dem Computer oder Taschenrechner lösen lassen und es gibt keine  „richtigen“ Ergebnisse.
Im Alltag müssen aber juristische Fragen praxisnah geklärt werden- Juristen müssen auch mit Zahlen umgehen können.
Wenn man außergerichteliche Vergleichsgespräche führt, müssen die Parteien wissen, was die jeweiligen Positionen in Geld bedeuten und ob ein Vergleich überhaupt erfüllbar ist.
Hilfreich ist es, die Prozesschancen und Prozessrisiken in einem geordneten Verfahren zu erfassen, zu strukturieren, zu bewerten und dies dann zu erörtern.

Dies nennt man  „Prozessrisikoanalyse“.

Es ist keine Schätzung ins Blaue hinein, sondern eine Analyse Schritt für Schritt- ein Entscheidungsbaum, der als Ausgangspunkt für Vergleichsgespräche und Risikobewertungen verwendet  werden kann.

Die Prozessrisikoanalyse erfolgt in drei Schritten: 

1. Schritt:
Im einem ersten Schritt werden die maßgeblichen Fragenstellungen in einem  Entscheidungsbaum abgebildet.
In diesem Baum werden alle entscheidungsrelevanten Fragen dargestellt.
In einem Gewährleistungsfall ist z.B. fraglich, ob ein Mangel bestand, ob der Gewährleistungsanspruch verjährt ist und ob die Haftung durch eine Haftungsbegrenzung gedeckelt ist.

Dies führt zu dem Entscheidungsbaum:
  • Mangelverursachung: ja oder nein
  • Gewährleistungsbegrenzung ja oder nein
  • Verjährung ja oder nein 
2. Schritt
Im zweiten Schritt werden für jede Fragenstellung bzw Entscheidungsknoten das Risiko beziffert,  also die Eintrittswahrscheinlichkeit angegeben.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Ereignis „E“ eintritt, errechnet sich aus dem Verhältnis der Anzahl möglicher Ergebnisse „E“ im Verhältnis zur Anzahl aller möglichen Ergebnisse.
Die Einzelwahrscheinlichkeiten müssen miteinander multipliziert werden. 
Die Einschätzung sollte durch einen Fachmann für den jeweiligen Entscheidungsknoten vorgenommen werden.

3. Schritt
Aus den Einzelrisiken muss im Anschluss an Schritt 2 das Gesamtrisiko in Prozent und der Gesamterwartungswert berechnet werden.

Hat man die einzelnen Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt, lässt sich für jede Variante (= jeder Ast des Entscheidungsbaumes) der Erwartungswert für dieses Ergebnis ermitteln.

Dies geschieht mit der Multiplikationsregel: Es werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten für jeden Knoten eines Asts multipliziert. Dieser Wert gibt die Gesamteintrittswahrscheinlichkeit für den jeweiligen Ast wieder.

Multipliziert man diesen Wert mit dem Erwartungswert in Euro, erhält man den jeweiligen Erwar-tungswert. Um den Gesamterwartungswert zu bestimmten, müssen nun die Einzelerwartungswerte miteinander addiert werden. Sie spiegeln den Wert des Anspruchs wieder.

Beispiel:

A kauft von B ein KfZ für 2.000 Euro.Es kommt nach einiger Zeit zu einem Getriebeschaden.
Das Getriebe muss getauscht werden. 
Es kostet 3.000 Euro
Für die Zeit der Reparatur muss ein Ersatzwagen angemietet werden, der 500 Euro kosten.
Der Gesamtschaden beläuft sich auf EUR 5.500 
A verlangt von B Schadensersatz.
B weist den Anspruch zurück.
Das Getriebe war bei Übergabe nicht mangelhaft.
Gewährleistungsansprüche seien ausgeschlossen worden - auch seien sie jetzt verjährt.
Jedenfalls wurden sämtliche Gegenansprüche auf die Maximalsumme des Kaufpreises begrenzt.

Wie hoch ist das Prozeßrisiko?

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mangel vorliege, nehmen wir mal an bei 50 %.
Das Risiko, dass B mit dem Verjährungseinwand durchdringt kalkulieren wir mit 10 %.
Die Haftungsbegrenzung ist mit einer Wahrscheinlichkeit von 70 % unwirksam. 
Ast 1 (es liegt kein Mangel vor- der Anspruch ist daher mit 0 Euro durchsetzbar): 50 % x 0 € = 0 Euro
Ast 2: (es liegt ein Mangel vor, er ist aber verjährt: 50 % x 10 %) x 0 € = 0  Euro
Ast 3: (es liegt ein Mangel vor, er ist nicht verjährt und die Haftungsbegrenzung auf 2.500 Euro greift: 50 % x 90 % x 70 % x 2.500 € = 787,50 Euro
Ast 4: (es liegt ein Mangel vor; er ist nicht verjährt, die Haftungsbegrenzung greift nicht: 50 % x 90 % x 30 %) x 5.500 € = 742, 00 Euro.
Jetzt müssen die Ergebnisse der einzelnen Äste addiert werden.
Die Summe stellt das Prozeßrisiko in Euro dar unter Berücksichtigung der 3 streitigen Punkte:1.529,50 Euro.

Am einfachsten ist eine Analyse verständlich, wenn man sie graphisch darstellt.
An dieser Stelle soll aber nicht schon alles Interessante dargestellt werden.Wir haben ein Tool in Exel erstellt, um die einzelnen Äste besser darstellen und gleich berechnen zu können.
Gerne erläutern wir Ihnen die Ihre Prozeßrisiken.
Hermann Kulzer MBA,Rechtsanwalt, Fachanwalt,Wirtschaftsmediator (uni DIU)
0351/ 8110233 Kulzer@pkl.com

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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt, Wirtschaftsmediator
 
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