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19.11.2003 |
Treuhandkontenmodell |
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Das Treuhandkontenmodell zur Absicherung einzelner Gläubiger bei einer Unternehmensfortführung durch den schwachen vorläufigen Verwalter erfüllt nicht die Anforderungen an eine marktkonforme Insolvenzabwicklung und ist daher unzulässig. AG Hamburg, Beschl.v. 15.7.2003 ZIP 2003,1809; EWIR 21/2003 S.1091 |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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