|
 |
19.12.2003 |
Ansprüche von Anlegern gegen Bankaufsicht ? |
 |
Bankkunden können nicht die Finanzaufsichtsbehörden haftbar machen, wenn ihr Kreditinstitut zahlungsunfähig wird und sie dadurch Geld verlieren. Die EU-Richtlinie zum Bankrecht, insbesondere jene zur Einlagensicherung, verleihen den Anlegern kein Recht, konkrete Aufsichtsmaßnahmen zu verlangen. Auch Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nicht gegen Aufsichtsbehörden. Diese Auffassung vertritt die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, Frau Christine Stix-Hackel in einem Rechtstreit um den Konkurs der Düsseldorfer BVH Bank. Diese Einschätzung ist allerdings für den Europäischen Gerichtshof ( EuGH )nicht bindend. Die Entscheidung des EuGH bleibt daher abzuwarten.
|
 |
Verfasser: Kulzer Hermann |
|
zurück |
|
|