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14.06.2020 Betriebsrat: Recht auf Hinzuziehung eines Sachverständigen gemäß § 80 Abs.3 BetrVG
Information

Wann darf/soll/muss der Betriebsrat einen Sachverständigen zur Klärung/Prüfung wichtiger Fragen hinzuziehen und wer bezahlt den Sachverständigen?

1. Anspruchsgrundlage: § 80 Abs. 3 BetrVG
Der Betriebsrat hat das Recht, bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber einen Sachverständigen hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. 

2. Antrag mit Bezeichnung der Themen und Begründung
Der Arbeitgeber soll dem Abschluss einer Vereinbarung über die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zustimmen. BAG, 25.06.2014, 7 ABR 70/12.
Hilfsweise kann der Betriebsrat einen Antrag auf Freistellung von anwaltlichen Kosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG stellen. 

3. Bezeichung des Sachverständigen und dessen Bedingungen.  
Der Sachverständige und dessen Bedingungen müssen bezeichnet werden.
Die Angabe einer Stundenvergütung reicht aus. BAG, 16.11.2005, 7 ABR 12/05. BAG, 16.11.2005, 7 ABR 12/05, Rz. 19.

4. Rechtsanwalt als Sachverständiger 
Der Rechtsanwalt kann eine Sachverständiger im Sinne des § 80 Abs. 3 BetrVG sein. Voraussetzung dafür ist, dass er dem Betriebsrat spezielle Rechtskenntnisse vermitteln soll, die in der konkreten Situation, in der der Betriebsrat seine Aufgaben zu erfüllen hat, als erforderlich anzusehen sind. Der Betriebsrat muss sich nicht mit der Möglichkeit der Teilnahme an einer Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG abfinden lassen. BAG, 25.06.2014, 7 ABR 70/12, Rz. 27.

5. Arbeitsgerichtliche Ersetzung
Verweigert der Arbeitgeber trotz der Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen, eine solche Vereinbarung, so kann der Betriebsrat die fehlende Zustimmung des Arbeitgebers durch eine arbeitsgerichtliche Entscheidung ersetzen lassen. BAG, 11.11.2009, 7 ABR 26/08, Rz.18.

6. Antrag/ Muster

Sehr geehrter Herr Vorstand, 

ich nehme Bezug auf mein letztes Schreiben mit meinen Fragen und Ihre Antwort mit der Übermittlung der gewünschten Unterlagen. 

Auf der Betriebsratssitzung vom ... haben wir versucht, die Unterlagen zu analysieren  und auszuwerten.
Mangels Spezialkenntnissen können wir allerdings die Prüfung nicht in angemessener Zeit abschließen. Wir haben daher beschlossen, einen Sachverständigen gemäß  § 80 III BetrVG für den weiteren Prozess einzubinden.
Der Sachverständige soll folgende Aufgaben wahrnehmen:

1.
2.
3.

Auf Grund der Komplexität der Problemstellungen sind wir sehen uns - ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen - nicht in der Lage alle relevanten Aspekte selbst in angemessener Zeit zu beurteilen.

Wir schlagen Rechtsanwalt XY als Sachverständigen vor.
Die voraussichtlichen Kosten für die Beratung zu den genannten Fragen belaufen sich auf  .. Euro und berechnen sich wie folgt:
'mitgeteilter Stundensatz XX Euro mal voraussichtliche Anzahl von Stunden (10).

Mit freundlichen Grüßen

Betriebsrat

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Verfasser: Hermann Kulzer
 
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