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11.07.2021 Haftpflichtversicherung für Manager: muss die Versicherung im Wirecard Fall die Anwaltskosten für die Verteidigung tragen?
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Viele Geschäftsführer oder Vorstände schließen eine D&O Versicherung ab, das ist eine Haftpflichtversicherung für Manager. Grund: Wenn man als Manager einmal in seinem Leben etwas falsch macht, dann will man durch die persönliche Haftung nicht alles verlieren.
Dafür gibt es Versicherungen - und die kosten oft auch viel Geld.

Wenn man (als Manager) irgendwann einmal etwas falsch macht, kommt von der Versicherung (oft bzw manchmal) der Einwand: 

"Keine Übernahme der Haftung und der Kosten, weil man vorsätzlich gegen ein Gesetz verstoßen hat."

Für Betrug ua. gibt es keinen Versicherungschutz.

Auch der Wirecard-Ex-Chef Markus Braun stritt mit seiner D&O Versicherung um die Übernahme von Anwaltskosten für seine Verteidigung vor Gericht.

Die Versicherung lehnte die Kostenübernahme ab und wendete ein, Braun habe zumindest ab 2016 "gefahrerhöhende Umstände verschwiegen und die Verfügungsbeklagte arglistig getäuscht". 

Wirecard ist insolvent- es soll über eine Milliarde Euro fehlen, die angeblich auf irgendwelchen ausländischen Konten gelegen haben sollen.
Aber wer genau ab wann, wofür verantwortlich ist, ist noch nicht gerichtlich geklärt.

Ex-Chef Braun und zwei andere Manager sitzen seit Sommer 2020 in Untersuchungshaft. Der mutmaßliche Haupttäter ist auf der Flucht.


Das Oberlandesgericht Frankfurt (nachfolgend OLG) entschied als Berufungsinstanz im Eilverfahren, dass Braun vorläufig Versicherungsschutz habe und somit die Versicherung für alle Verteidigungs- und Anwaltskosten aufkommen müsse(Az.: 7 U 19/21). Das Hauptsacheverfahren ist noch am Landgericht Frankfurt unter Aktenzeichen Az.: 2-08 O 308/20 anhängig.

Der Versicherungsschutz entfällt bei den meisten Versicherungen bei der Feststellung einer vorsätzlichen oder wissentlichen Pflichtverletzung.

Aber ab wann kann die Versicherung sich darauf berufen?
Wenn von eine unerlaubten Handlung in einer Zeitung berichtet wird?
Wenn ein Manager erstinstanzlich verurteilt wurde?


Nach Auffassung des OLG ist eine rechtskräftige Entscheidung oder eine Eingeständnis erforderlich; dies sei im Fall von Braun nicht erfüllt, so dass vorläufig Versicherungsschutz zu gewähren ist.

Vorteile hat dies meines Erachtens für die Manager, die sich verteidigen können sollen. 
Es hilft aber auch den Anlegern, weil die Haftpflichtversicherung bei normalen Pflichtverletzungen in Folge von Fahrlässigkeit den Manager freistellen müssen von der Haftung.
Dies käme dann den Anlegern zu Gute.

 

 

 

Hermann Kulzer MBA

Fachanwalt

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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