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17.07.2021 Corona-Soforthilfen: (angeblicher) Betrug, Strafermittlungen, Verteidigung
Information

Auf Grund der Covid 19 Pandemie haben zahlreiche Unternehmer*innen und Unternehmen staatliche Corona-Soforthilfen beantragt und/oder erhalten.

In den meisten Fällen waren diese Anträge berechtigt und begründet. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen "geschummelt" wurde und andere in denen Anhaltspunkte vorhanden sind für unrechtmäßiges Verhalten. Dann werden solche Fälle weitergegeben an die Staatsanwaltschaft, die Ermittlungsverfahren einleitet. 
Schon wenn von der Polizei oder Staatsanwaltschaft die erste Einlassung / Stellungnahme eingefordert wird, sind sich viele gar nicht bewusst, wie man durch schnelle und unbedachte Stellungnahmen oder gar mündliche Aussagen sich selbst - ohne Not - erhebliche Schwierigkeiten bereiten kann.

Manche denken, ich habe nichts "Böses" gemacht, da brauche ich keine Angst bei meiner Einlassung   zu haben. Dass etwas anders ausgelegt werden kann, beachten sie nicht. Andere denken, das betrifft sicherliche viele Unternehmen, das kann die Staatsanwaltschaft gar nicht alles ermitteln und andere denken, warum soll ich denn Geld für einen Anwalt ausgeben. Das nützt doch nichts.

Pro Tag gibt es derzeit 1.000 Ermittlungsverfahren, die  eröffnet werden.  Im Ermittlungserfahren sollte man anwaltlichen Rat einholen von Anwälten, die sich mit Wirtschaftsstrafrecht beschäftigen. Diese haben - WIE ICH - oft mit der Krise, Insolvenz und Sanierung von Unternehmen zu tun - ebenso mit Krediten, Fördermitteln und Sozialabgaben, Betrug, Untreue und Insolvenzverschleppung ua. .

Wir haben Ahnung von Zahlen, von den maßgeblichen Paragraphen, der Rechtsprechung und von der richtigen Stategie - das ist jetzt gefordert und notwendig.

Merke: In Strafermittlungsverfahren nicht einfach mal unvorbereitet Auskünfte erteilen und durch missverständliche, unüberlegte Äußerungen die Sache verkomplizieren.

Wer erteilt schon bei einem Verkehrsunfall mit einer komplizierten Sachlage der Polizei sofort an der Unfallstelle einen ausführlichen Bericht, was man, wie getan hat und warum?
Dies macht nur, wer noch nie erlebte, was sich in straf- und zivilrechtlicher Sicht entwickeln kann, wenn die erste, unüberlegte Aussage im aufgeregten Zustand einem vorgehalten wird.


Auch hier gilt natürlich: 

NUR ANGABEN ZUR PERSON. KEINE AUSFÜHRUNGEN im aufgeregten Zustand OHNE KENNTNIS DER AKTENLAGE und  RÜCKSPRACHE mit einem ANWALT.

Wie ist die richtige Verfahrensweise?

1. Anwalt beauftragen, bevollmächtigen und Klärung des Honorars (pauschal oder Vereinbarung eines Stundensatzes)

2. Akteneinsicht einfordern durch Anwalt.

3. Ermittlungsakte mit Anzeige einsehen und kopieren.

4. Gemeinsame Sichtung der Akte 

5. Besprechung des Vorwurfs 

6. Recherchen dazu durch Mandanten und Anwalt

7. Besprechung des Sachverhaltes und der Rechtslage - gegebenfalls zusammen mit dem Steuerberater

8. Schriftliche Stellungnahme zum Vorwurf (optional)

In vielen Fällen wird das Verfahren nach der Stellungnahme eingestellt, weil der Vorwurf qualifiziert widerlegt werden kann. Stimmt etwas am Vorwurf oder bleiben Zweifel, dann eröffnet sich die Chance der Einstellung des Verfahrens z.B. gegen Auflage (z.B. kleine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtigung, ohne Präjudiz und Anerkennung einer Schuld), was der Anwalt anregen kann.

Ich bin seit Jahren im Wirtschaftsrecht und Wirtschaftstrafrecht tätig und helfe professionell. Telefonische Auskünfte erteile ich nicht.
Die Kosten des Anwalts sind im Vergleich zu den möglichen Folgen der falschen Verfahrensweise verhältnismäßig unbedeutend.

Soweit man unter Google die Stichworte eingibt:  "Rückzahlung von Coronahilfen", findet man viele Beiträge zum Thema,z.B. einen Beitrag von Fokus (Fokus vom 26.04).



Hermann Kulzer MBA

Fachanwalt für InsR, HR, GesR
Strafverteidiger in Wirtschaftsstrafsachen

Kulzer@pkl.com
Glashütterstraße 101 a, 01277 Dresden

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Verfasser: Hermann Kulzer, MBA Rechtsanwalt, Fachanwalt
 
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