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20.11.2021 Corona- Notfallverordnung 11/2021 von A-Z: Ausbildung bis Zusammenkünfte. Was ist noch erlaubt?
Information

Corona- Notfallverordnung 11/2021
Die Sächsische Staatsregierung
 hat eine Corona-Notfallverordnung beschlossen, die am 22. November 2021 in Kraft tritt und bis zum 12. Dezember 2021 gilt.


Die Corona-Maßnahmen nach der Corona- Notfallverordnung von A-Z: 


Alkoholverbot 
im gesamten öffentlichen Raum

 

Apotheken

bleiben uneingeschränkt möglich.

 

Aus- und Fortbildung
grundsätzlich geschlossen inklusive Tanz-, Musik- und Kunstschulen und Volkshochschulen – Angebote für Kinder bis 16 Jahre inklusive Betreuer unter 3G-Regelung bleiben möglich.


Ausgangsbeschränkung 
ab 22 Uhr
 bis 6 Uhr des Folgetages für Hotspot-Landkreise und kreisfreie Städte bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 1.000

 

Bahn
Touristische Bahnfahrten sind 
untersagt, Ausnahme: Linienverkehr im ÖPNV.

Bars
geschlossen
.

 

Bau- und Gartenmärkte
Zutritt nur mit 2G-Regelung von 6 Uhr bis 20 Uhr möglich.

 

Bäder

geschlossen

Biblotheken 
geöffnet

 

Bus
Touristische Busfahrten sind 
untersagt, Ausnahme: Linienverkehr im ÖPNV.

 

Clubs

geschlossen.

 

Diskotheken
geschlossen.

 

Einzelhandel 
nur mit 
2G-Regelung von 6 Uhr bis 20 Uhr möglich – Bau- und Gartenmärkte sind darin eingeschlossen. 

Körpernahe Dienstleistungen 
sind nicht möglich 

Lebensmittelhandel
Handel im Bereich der Grundversorgung  bleibt uneingeschränkt möglich.

Ferienwohnungen 
geschlossen

 

Feste 

untersagt

 

Friseure
dürfen unter 2G-Regelung öffnen.

Gastronomie 
Zutritt unter 
2G-Regelung von 6 Uhr bis 20 Uhr

Gottesdienste 
und andere Treffen von Kirchen und Religionsgemeinschaften sind mit 
3G-Regelung 

 

Hotel

Übernachtungsangebote sind nicht möglich, Ausnahme: Dienstreisen, »soziale Zwecke« mit 3G-Regelung.

 

Kindertageseinrichtungen 
bleiben weiterhin geöffnet.

Kitabereich – eingeschränkter Regelbetrieb ab 29. November 2021 – geschlossene Gruppen und verkürzte Öffnungzeiten (Kita).

 

Kultur
Kulturangebote (z.B. Kinos und Theater) sind 
geschlossen

 

Messen

Messen sind nicht möglich.

Partei- und Gremiensitzungen
und dienstliche Veranstaltungen von staatlichen Stellen mit 3G-Regelung möglich.

 

Prostitution 

Die gewerbliche Ausübung sexueller Handlungen ist verboten

Reisebüros
und ähnliche Einrichtungen sind für Besucherverkehr geschlossen.

 

Saunen

geschlossen.

 

Schulen 
bleiben weiterhin geöffnet.

Grundschulbereich – eingeschränkter Regelbetrieb ab 29. November 2021 

Weiterführende Schulen – Aufhebung der Schulpflicht, kein Anspruch auf Beschulung, Absage außerschulischer Aktivitätem

 

Spielhallen 

und Wettannahmestellen sind für Besucherverkehr geschlossen.

 

Sport 

ist nur als Vereinssport für Kinder unter 16 Jahren möglich, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regelung.  Rehasport und medizinischer Sport bleibt möglich.

 

Tanz- und Musikschulen

Tanz- und Musikschulen sind geschlossen.
Ausnahmen gibt es für Angebote für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.

 

Tierpark
im Außenbereich geäffnet

Veranstaltungen

untersagt

 

Versammlungen 

sind ortsfest und mit bis zu 10 Personen möglich.

 

Versicherungsagenturen

und ähnliche Einrichtungen sind für Besucherverkehr geschlossen.

Weihnachtmärkte
abgesagt

 

Zoo
im Außenbereich geöffnet

 

Zusammenkünfte privat

sind nur zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person zulässig, Ausnahme: Geimpfte, Genesene und Kinder unter 16 Jahren

 

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA, Fachanwalt
 
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