Corona- Notfallverordnung 11/2021 Die Sächsische Staatsregierung hat eine Corona-Notfallverordnung beschlossen, die am 22. November 2021 in Kraft tritt und bis zum 12. Dezember 2021 gilt.
Die Corona-Maßnahmen nach der Corona- Notfallverordnung von A-Z:
Alkoholverbot im gesamten öffentlichen Raum
Apotheken
bleiben uneingeschränkt möglich.
Aus- und Fortbildung grundsätzlich geschlossen inklusive Tanz-, Musik- und Kunstschulen und Volkshochschulen – Angebote für Kinder bis 16 Jahre inklusive Betreuer unter 3G-Regelung bleiben möglich.
Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages für Hotspot-Landkreise und kreisfreie Städte bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 1.000
Bahn Touristische Bahnfahrten sind untersagt, Ausnahme: Linienverkehr im ÖPNV.
Bars geschlossen.
Bau- und Gartenmärkte Zutritt nur mit 2G-Regelung von 6 Uhr bis 20 Uhr möglich.
Bäder
geschlossen
Biblotheken geöffnet
Bus Touristische Busfahrten sind untersagt, Ausnahme: Linienverkehr im ÖPNV.
Clubs
geschlossen.
Diskotheken geschlossen.
Einzelhandel nur mit 2G-Regelung von 6 Uhr bis 20 Uhr möglich – Bau- und Gartenmärkte sind darin eingeschlossen.
Körpernahe Dienstleistungen sind nicht möglich
Lebensmittelhandel Handel im Bereich der Grundversorgung bleibt uneingeschränkt möglich.
Ferienwohnungen geschlossen
Feste
untersagt
Friseure dürfen unter 2G-Regelung öffnen.
Gastronomie Zutritt unter 2G-Regelung von 6 Uhr bis 20 Uhr
Gottesdienste und andere Treffen von Kirchen und Religionsgemeinschaften sind mit 3G-Regelung
Hotel
Übernachtungsangebote sind nicht möglich, Ausnahme: Dienstreisen, »soziale Zwecke« mit 3G-Regelung.
Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geöffnet.
Kitabereich – eingeschränkter Regelbetrieb ab 29. November 2021 – geschlossene Gruppen und verkürzte Öffnungzeiten (Kita).
Kultur Kulturangebote (z.B. Kinos und Theater) sind geschlossen
Messen
Messen sind nicht möglich.
Partei- und Gremiensitzungen und dienstliche Veranstaltungen von staatlichen Stellen mit 3G-Regelung möglich.
Prostitution
Die gewerbliche Ausübung sexueller Handlungen ist verboten
Reisebüros und ähnliche Einrichtungen sind für Besucherverkehr geschlossen.
Saunen
geschlossen.
Schulen bleiben weiterhin geöffnet.
Grundschulbereich – eingeschränkter Regelbetrieb ab 29. November 2021
Weiterführende Schulen – Aufhebung der Schulpflicht, kein Anspruch auf Beschulung, Absage außerschulischer Aktivitätem
Spielhallen
und Wettannahmestellen sind für Besucherverkehr geschlossen.
Sport
ist nur als Vereinssport für Kinder unter 16 Jahren möglich, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regelung. Rehasport und medizinischer Sport bleibt möglich.
Tanz- und Musikschulen
Tanz- und Musikschulen sind geschlossen. Ausnahmen gibt es für Angebote für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.
Tierpark im Außenbereich geäffnet
Veranstaltungen
untersagt
Versammlungen
sind ortsfest und mit bis zu 10 Personen möglich.
Versicherungsagenturen
und ähnliche Einrichtungen sind für Besucherverkehr geschlossen.
Weihnachtmärkte abgesagt
Zoo im Außenbereich geöffnet
Zusammenkünfte privat
sind nur zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person zulässig, Ausnahme: Geimpfte, Genesene und Kinder unter 16 Jahren
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