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03.12.2021 SOS GmbH/AG/UG in Not. Was muss der Geschäftsführer tun ?
Information


Guten Tag,

Ihre Gesellschaft befindet sich auf Grund coronabedingter Einschränkungen in Not?
Ich möchte nachfolgend kurz darstellen, 
WAS SIE TUN MÜSSEN UND tun können,
wie ich Ihnen helfen kann und was ich koste.

Gerne können Sie mir weitere Fragen stellen. 
Wir können dies  per Zoom oder persönlich durchführen.
 
Ich koste 250  Euro netto die Stunde. 
Eine kostenlose Erstberatung mache ich nicht.
 
Der Beratungsauftrag müsste mit Ihnen persönlich zustande kommen, da ich keine GmbH/UG/AG  in der Krise berate.
 
Ich bekäme zwar von der Gesellschaft mein Geld, würde aber im Falle der Insolvenz mit nicht unerheblicher Wahrscheinlichkeit das erhaltene Honorar nach einer Insolvenzanfechtung einige Monate später an den Insolvenzverwalter der Gesellschaft  zurückzahlen müssen.
 
Auftraggeber wären also Sie persönlich und das Honorar dürfte nicht aus der Gesellschaft genommen werden.
Das müssten Sie mir bestätigen und auch dass die Zahlung von Ihnen gesichert ist.
 
Die allgemeine Beratung über Rechte, Pflichte und  Wege dauert in der Regel  2 Stunden.
 
A. Weg bei wahrscheinlicher Zahlungsunfähigkeit
 
I. Prüfung der Insolvenzreife
1. Ist die Gesellschaft zahlungsunfähig?

Dazu muss man prüfen: 

a) fällige Verbindlichkeiten per Heute 
b) dagegen stellen: liquide Mittel per Heute
c) Wie entwickelt sich a)und b) innerhalb der nächsten drei Wochen unter Einbeziehung der liquidierbaren Mittel und der innerhalb von drei Wochen fällig werdenden Verbindlichkeiten.
 
Wenn sie mehr als 10 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen können, dann wären Sie zahlungsunfähig im Sinne des § 17 Insolvenzordnung.
Um dies einfach darzustellen, haben wir ein Tool (www.liquitool.net).
 
II. Sanierungschanchen ?

Dann stellt sich die Frage, ob Sanierungschancen bestehen, die  spätestens innerhalb von 
3 Wochen erfolgreich sein müssten.

Wenn Sie keine Sanierungschancen haben, müssten Sie sofort die Insolvenz einleiten.
 
Beispiele für Sanierungsmaßnahmen: 
-Stundungen erwirken
-neues Kapital erhalten oder einbringen
-Kontokorrent erweitern lassen
-Aktivvermögen liquidieren

Diese Maßnahmen müssten rechnerisch in die oben benannte Liquiditätsplanung einbezogen werden.
Wir haben dazu ein (einfaches) Tool- sie können dies natürlich auch selbst in Excel darstellen.

Greifen die Maßnahmen, ist die Gesellschaft nicht zahlungsunfähig. Greifen die Maßnahmen  nicht, ist die Gesellschaft zahlungsunfähig.
 
III. Scheitert die Sanierung nach Ziff II.
haben sie nachfolgend Möglichkeiten/Pflichten: 
 
1. Insolvenzantrag im Regelinsolvenzverfahren oder 
2. Insolvenzantrag in Eigenverwaltung

In beiden Fällen können wir Sie unterstützen.

IV. Sanktionen
Wenn man die Insolvenzanmeldung nicht vornimmt,
droht das Strafrecht und die persönliche Haftung.
Die Insolvenzbeantragung ist bei der GmbH/AG/ UG/ GmbH & Co KG eine Pflicht gemäß § 15 a InsO.
Strafen und Haftung bei Verstoß sind keine exotischen Ausnahmefälle,  sondern der Regelfall.
 
Eine Insolvenzverschleppung z.B. einer kleinen GmbH  wird selten  unter 300 Tagessätzen bestraft. Der Geschäftsführer kann bei einer Verurteilung wegen eines Insolvenzdelikts mehrere Jahre kein Geschäftsführer mehr sein. Gravierende Einschnitte und Folgen, wenn man Fehler macht und Gesetze und Pflichten ignoriert.

Zusätzlich kommt der Insolvenzverwalter und klagt die Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife ein.
Da kommen oft hohe Beträge zusammen.

Warum also Risiken eingehen, wenn man es durch Beratung, professionelle Hilfe und gegebenenfalls Nutzung der  Werkzeuge der Insolvenzordnung und des StaRUG rechtskonform perfekt regeln kann?
 
B. Weg bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit

Man kann die neuen Werkzeuge des StaRUG nutzten (neues Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen). 
 
Hier kann man schon vor Eintritt der Insolvenzreife Werkzeuge der Sanierung ergreifen. z.B. den  Einsatz eines Sanierungsmoderators beantragen.
 
Zum Schluss: 

Diese Darstellung ist unverbindlich - ohne Haftung für  die Richtigkeit und Vollständigkeit. In der Krise ist eine Beratung beim Fachanwalt/ Fachberater dringend erforderlich.
 
Weitere Fragen beantworte ich gerne professionell auf Basis wie oben dargestellt.
 
Weitere Ausführungen zu meinem Profil, Qualifikation, Referenzen und zur Eigenverwaltung ua. erhalten Sie auf insoinfo.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Hermann  Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator
Sanierungsmoderator 


Dresden,. Glashütterstraße 101 a
0351 8110233 
 
Kulzer@pkl.com

www.pkl.com
www.fachanwaltsinfo.de
www.liquitool.net
 

 

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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