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26.04.2022 Post vom Insolvenzverwalter an den (alten) Chef. Zahlen Sie 100.000 Euro, weil sie trotz Eintritts einer Insolvenzreife noch Zahlungen vorgenommen haben.
Information

 

Was tun?

Was kann man mit einem Fachanwalt prüfen und antworten?

 

Die maßgebliche Norm: § 15b InsO (Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung)

1. Voraussetzung: liegt Zahlungsunfähigkeit vor?

a) Prüfung: Fällige Verbindlichkeiten zum Stichtag

b) zuzüglich neue Verbindlichkeiten in den folgenden 3 Wochen 

c) abzüglich liquide Mittel 

d) abzüglich neue liquide Mittel in den folgenden 3 Wochen

e) Wenn die Differenz größer 10 Prozent der Schulden beträgt = f) 

f) Ergebnis: Zahlungsunfähigkeit (ZU) oder eben keine ZU oder nicht zu dem behaupteten Zeitpunkt

2. Voraussetzung: Sind Zahlungen mit einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung vereinbar?

a) erfolgt Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs?
b) sind Zahlungen nützlich/ notwendig?

c) Sorgfalt eines gewissenhaften Gfü gewahrt?

 

3. Hürde: Realisierbarkeit der Forderung?
(Ist Forderung gegen Gfü überhaupt realisierbar) 

a) Laufendes Einkommen

b) Unterhaltspflichten für Kinder und Ehegatten?

c) pfändbares Einkommen?

d)Hochrechnung auf 36 Monate 
(Dauer Insolvenzverfahren)

 

4. Konkreter Vorschlag: wird unterbreitet

5. Danach unter Umständen: Besprechung beim/mit Insolvenzverwalter.

6. Sicherheitsregel: Keine Alleingänge, Gespräche und  Auskünfte im Zusammenhang mit angeblichen Pflichtverletzungen ohne Rücksprache mit einem Fachanwalt. 

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt
 
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