Was tun?
Was kann man mit einem Fachanwalt prüfen und antworten?
Die maßgebliche Norm: § 15b InsO (Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung)
1. Voraussetzung: liegt Zahlungsunfähigkeit vor?
a) Prüfung: Fällige Verbindlichkeiten zum Stichtag
b) zuzüglich neue Verbindlichkeiten in den folgenden 3 Wochen
c) abzüglich liquide Mittel
d) abzüglich neue liquide Mittel in den folgenden 3 Wochen
e) Wenn die Differenz größer 10 Prozent der Schulden beträgt = f)
f) Ergebnis: Zahlungsunfähigkeit (ZU) oder eben keine ZU oder nicht zu dem behaupteten Zeitpunkt
2. Voraussetzung: Sind Zahlungen mit einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung vereinbar?
a) erfolgt Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs? b) sind Zahlungen nützlich/ notwendig?
c) Sorgfalt eines gewissenhaften Gfü gewahrt?
3. Hürde: Realisierbarkeit der Forderung? (Ist Forderung gegen Gfü überhaupt realisierbar)
a) Laufendes Einkommen
b) Unterhaltspflichten für Kinder und Ehegatten?
c) pfändbares Einkommen?
d)Hochrechnung auf 36 Monate (Dauer Insolvenzverfahren)
4. Konkreter Vorschlag: wird unterbreitet
5. Danach unter Umständen: Besprechung beim/mit Insolvenzverwalter.
6. Sicherheitsregel: Keine Alleingänge, Gespräche und Auskünfte im Zusammenhang mit angeblichen Pflichtverletzungen ohne Rücksprache mit einem Fachanwalt.
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