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07.09.2022 Hackle (Toilettenpapier) ist pleite. Droht wegen der Energiekrise eine Insolvenzwelle? Wirtschaftsminister Habeck meint nein. Was passiert, wenn die Energiepreise explodieren? Was rät Hermann Kulzer MBA als Fachanwalt für Insolvenzrecht?
Information
  1.  Droht wegen dem Ukrainekrieg und der Energiekrise jetzt die Insolvenzwelle?

Finanzkrise, Umsatzkrise, Chipkrise, Metallkrise, Rohstoffkrise, Ukraine-Sanktionskrise, Coronakrise. Der Hamburger Schuhhändler Görtz meldete im September 2020 ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung an(vgl. SZ vom 7.9.2020 S. 1), der Düsseldorfer Hygienepapierhersteller Hakler GmbH meldet auf Grund gestiegener Rohstoff- und Energiekosten ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung an, vgl SZ vom 6.9.2022, S. 17. 

Gibt es bald eine Insolvenzwelle? 

Gerade erst haben viele Unternehmen die Einschränkungen während der Coronakrise bewältigt, da kommen durch den Krieg in der Ukraine für Deutschland neue Herausforderungen, die gleich große oder noch viel größere Auswirkungen haben können, als die letzten Krisen.

Der Ukrainekrieg führt  hinsichtlich von Gas, Kraftstoffen und Strom zu Mengenbeschränkungen, Preisexplosionen und absehbaren Verteilungskämpfen. 45 Prozent des Gasverbrauchs erfolgt durch die Wirtschaft. Wer bekommt Gas, wenn es nicht mehr für alle und alles reicht? Der Preise von Gas werden sich mindestens verdreifachen. Es droht ein Produktionsstopp. Lieferketten werden weiter beeinträchtigt. Wertschöpfungsketten drohen stillzustehen.  Was passiert mit der Wirtschaft bei einer weiteren Verknappung oder gar einem Gas-Stopp?  Gibt es ein neues Hilfsprogramm für Unternehmen, ähnlich wie bei Corona?
Kommt dann auch eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für insolvente Unternehmen wie mit dem CovInsAG - dem Covid-Insolvenzaussetzungsgesetz?

Die meisten Wirtschaftsexperten lehnen das ab, weil die Corona-Hilfen schon über 60 Milliarden gekostet haben, die wir noch gar nicht bezahlt haben- es sind Schulden. Nochmals soviel Geld ausgeben, ohne klare Aussichten auf eine Verbesserung, ist nicht finanzierbar. Droht daher vielen Unternehmen, die energieintensiv tätig sind, bald die Krise oder gar die Insolvenz?
Viele Betriebe ächzen unter den hohen Preisen für Gas, Strom und Waren - nicht wenige Firmen stehen am Rande der Zahlungsunfähigkeit.

Der Wirtschaftsminister Robert Habeck sagte in einer Talkshow von Sandra Maischberger Anfang September 2022  zur Energiekrise und den Folgen auf Frage, ob er im Winter mit einer Insolvenzwelle rechne: "Nein, das tue ich nicht. Ich kann mir vorstellen, dass Betriebe erst einmal aufhören müssen zu produzieren oder zu verkaufen. Dann sind die nicht automatisch insolvent."

Frau Maischberger fragte nach:

"Wenn ich aber aufhöre zu verkaufen, verdiene ich kein Geld mehr, dann muss ich die Insolvenz anmelden. Nach zwei Monaten, wenn ich´s nicht gemacht habe, hab ich Insolvenzverschleppung".

Habeck: "Man ist dann insolvent, wenn man mit der Arbeit immer größeres Minus macht. Wenn man vorübergehend die Arbeit einstellt, kann diese ja später wieder aufgenommen werden- das ist keine klassische Insolvenz".

Diese Aussagen sind unklar. Eine Zahlungsunfähigkeit liegt nach § 17(2)S.1 InsO vor, wenn die Schuldnerin fällige Verbindlichkeiten nicht mehr befriedigen kann. Eine Großbäckerei in der Rechtsform der GmbH kann nicht einfach mal 3 Monate zumachen und danach einfach wieder weiter laufen. Die Kosten laufen weiter. Die Verbindlichkeiten müssen bei Fälligkeit bedient werden. Wenn dies nicht möglich ist, verschleppt man als Geschäftsführer/in die Insolvenz und macht sich strafbar, § 15 a (4)  InsO  und haftet  persönlich für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife, § 15 b InsO.

Was muss die/der Geschäftsleiterin/in wissen im Zusammenhang mit Krise und Insolvenz: 

-Was ist Zahlungsunfähigkeit und Zahlungseinstellung?
-Was ist Überschuldung?
-Wann muss ich bei Zahlungsunfähigkeit die Insolvenz einleiten- wann bei Überschuldung?
-Was kann man tun zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit?
-Für welche Zahlungen haftet der Geschäftsführer nach Eintritt der Insolvenzreife?
-Ab wann verschleppt man die Insolvenz- und was sind die Folgen?

Ein Geschäftsführer oder Vorstand braucht eigene Fachkenntnisse oder kann sich beraten lassen, um Risiken zu erkennen und Haftung zu vermeiden.

 

Der Verfasser dieses Beitrags ist Master of Business (MBA), Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein Fachanwalt weiss, wann man als Geschäftsführer/ Vorstand/ Unternehmer/ Aufsichtsrat was und wie tun muss, um nicht zivil- und strafrechtlich haften zu müssen.

2. Viele Branchen sind betroffen

Energieintensive Unternehmen sind betroffen, wie die Glasindustrie oder Spediteure.

Energieintensive Unternehmen sind aber in Wertschöpfungsketten integriert und beliefern weniger energieintensive Unternehmen. Daher kann ein Ausfall oder Beeinträchtigungen auch für Unternehmen drohen, die gar nicht viel Energie benötigen.  Es wäre ein Dominoeffekt.
In einer Studie des Industrieverbandes BDI heißt es, für 58 Prozent der Betriebe sei dies eine starke Herausforderung, für 34 Prozent gehe es um die "Existenz". 
Auch im Handwerk ist der ZDH Präsident Hans Peter Wollseifer kritisch und teilte mir, dass den Verband täglich Notrufe von Betrieben erreichen, die kurz davor stehen, Ihre Produktion einzustellen, weil sie die enorm gestiegenen Energiepreise nicht mehr behahlen können.
Die Zahl der Firmenpleiten hat sich laut IWH Institut im August 2022 zum Vorjahr um 26 Prozent gesteigert. Die steigenden Insolvenzzahlen zeigen, dass viele Unternehmen mit dauerhaften Kostensteigerungen rechnen, die ihr Geschäftsmodell unrentabel werden lassen, sagte IWH Experte Müller in Handelsblatt online vom 8.9.2022.

3. Fokus: Transportbrache

Seit dem Krieg stiegen die Dieselpreise.

Welches Unternehmen einen langfristigen Vertrag abschloss und/oder einen Festpreis vereinbart hatte, kann durch die Dieselpreissteigerung oft nicht mehr die gestiegenen Kosten ausgleichen.

Die Dieselpreissteigerung müsste eins zu eins vom Kunden getragen werden.

Wenn der Kunde dies nicht oder nicht schnell kann oder will, fährt der Spediteur mit Verlust.

Das geht nicht lange. Es drohen Kurzarbeit, Entlassungen und Insolvenz. 

Nach Schätzungen des Bundesverbandes Logistik und Verkehr sind mehr als zehn Prozent der Transportunternehmen in Deutschland akut von der Insolvenz bedroht. 

Wer fährt später dann die Waren, wenn es viel weniger oder zu wenig Spediteure gibt? 

4. Fokus: Energieintensive Branchen

Die Energierechnungen  vieler Unternehmen sind  teilweise um das 6 fache gestiegen. Von der Regierung wurde ein Notfallplan Gas erstellt- dort ist geregelt, wer noch wieviel Gas erhält, wenn ein Mangel herrscht.

5. Fokus: Automobilzulieferungsbranche

Viele Zulieferbetriebe sind kleine und mittelständische Unternehmen. 

Sie stellen Teile für Autos her- zum Beispiel Kunststoffteile im Inneren des Autos. 

Durch coronabedingte Einschränkungen gab es schon Beeinträchtigungen der Lieferketten.

Jetzt  kommt die Steigerung der Preise für Rohstoffe und Energie. Auch hier gibt es oft langfristige Lieferverträge mit Höchstpreisen. Die Preissteigerungen können nicht einfach weitergegeben werden.  Die Zukunft der Automobilzulieferbranche ist gefährdet.

6. Fokus: Wohnungswirtschaft

Zahlreiche Unternehmen in der Wohnungswirtschaft haben Investitionen gestoppt, weil Energiekosten steigen. Der vdw Verbandsdirektor sagte in SZ vom 15.9.2022 S. 6, dass es zum Teil existenzbedrohende Finanzlücken gäbe , die überbrückt werden müssen. Er forderte zinslose Darlehen für die Wohnungswirtschaft.

7. Konkurrenzfähigkeit 

Ein großes Problem: Nicht alle Länder auf der Welt haben wie Deutschland eine Gas-und Stromkrise.
USA, Frankreich, Japan ua. kennen kein Gas- und Stromproblem. 

Explodieren die Preise in Deutschland, ist die  Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft betroffen. Die Abwanderung vieler produzierender Unternehmen  ist möglich- damit einhergehend der Verlust vieler Arbeitsplätze in Deutschland.

8. Risikomanagement ist Chefsache
Jeder(jede) im Privaten kann handeln und sich vorbereiten. Man kann mehr sparen und weniger verbrauchen. 

Vorstände, Geschäftsführer und Inhaber von Unternehmen sind gefordert, Vorsorge zu treffen. Das Risikomanagement war früher nur ein Schlagwort und eine nach HGB zu erfüllende "Formalie".

Heute ist ein Risikomanagement existenziell, um das Unternehmen zu erhalten und die persönliche Haftung und strafrechtliche Verurteilung zu vermeiden.

9. Eigenverwaltung als Chance

Die Hakle GmbH (Hersteller von Toilettenpapier) hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Im Insolvenzverfahren soll der Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fortgeführt werden. Die Eigenverwaltung bietet dazu Flexibilität und Geschwindigkeit.  Die Kontrolle wird durch einen unabhängigen Sachwalter übernommen, der vorgeschlagen werden kann. 

Insolvenzgrund: Zahlungsunfähigkeit
Hintergründe: im August 2022 musste das Unternehmen verglichen mit 2019 sechsmal so viel Geld für Gas und Strom bezahlen. Kostete 2021 eine Megawattstunde Strom nach 50 Euro, kostet sie heute knapp 1.000 Euro.

Das konnte nicht abgefedert oder so schnell auf Kunden umgelegt werden, vgl. Bericht in SZ vom 18.9.2022 S. 18.
Eine staatlichen Unterstützung  bzw eine anteilige Erstattung der Energiekosten blieb - trotz schneller Beantragung der Geschäftsleitung- bisher (3 Monate nach Antragstellung) aus.

Die Firma Görtz hat ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das Schutzschirmverfahren setzt voraus, dass noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Auch hier soll der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden und die Instrumente der Insolvenzordnung für die erfolgreiche Sanierung genutzt werden.

Meine abschließende Empfehlung:

Ich empfehle Beratung durch Fachleute und Vorsorge und die optimale Nutzung der Instrumente der InsO und des StaRUG für die Sanierung und Restrukturierung.
Die Zahl der Insolvenzen wird stark ansteigen- ob es eine Insolvenzwelle geben wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls wird es für viele Unternehmen "ungemütlich" werden.

Für Fragen stehen wir bei pkl mit einem Team von Experten gerne zur Verfügung 

 

Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht (und Sanierung)
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator (DIU) 


kulzer@pkl.com  

0351/8110233

PKL Hermann Kulzer
Glashütterstraße 101 a
01277 Dresden

 

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt
 
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