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17.12.2023 Forderungen aus unerlaubten Handlungen: Zwangsvollstreckung und Insolvenz
Information I. Allgemeines: 

Es ist möglich, eine Forderung aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung im Insolvenzverfahren geltend zu machen und zu vollstrecken, selbst wenn der Schuldner nur dem Annex der unerlaubten Handlung widersprochen hat.

Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

1. Die Forderung muss mit dem Rechtsgrund der vorsätzlich unerlaubten Handlung zur Tabelle angemeldet und dies vermerkt werden¹.
2. Der Schuldner muss vom Insolvenzgericht über die Anmeldung der Forderung aus unerlaubter Handlung informiert und über seine Rechte belehrt worden sein¹.
3. Der Schuldner muss der Forderung im Prüfungstermin widersprochen haben - zumindest dem Forderungsgrund der vorsätzlich unerlaubten Handlung¹.
4. In der Insolvenztabelle muss der Rechtsgrund der vorsätzlich unerlaubten Handlung und der Widerspruch des Schuldners (falls erfolgt) vermerkt sein¹.
5. Wenn die Gläubiger keinen Titel oder einen Tabellenauszug mit einer vorsätzlich unerlaubten Handlung haben, können sie auch nicht vollstrecken¹.
6. Wenn sie doch einen Titel oder Tabellenauszug haben, kann der Gläubiger sogar unter die Pfändungsgrenze vollstrecken - das nennt sich privilegierte Vollstreckung¹.
Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen, wenn sie entsprechend geltend gemacht wurden. Die Zwangsvollstreckung kann sogar unter die Pfändungsgrenzen gehen¹.

Es ist jedoch wichtig zu beachten , dass diese Auskunft unverbindlich ist und jeder Fall eine genaue Kenntnis des Sachverhalts voraussetzt. Sie sollen daher  einen Rechtsberater zu konsultieren, um eine genaue Einschätzung Ihrer spezifischen Situation zu erhalten.

Quellen: 
(1) Vollstreckung nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit Forderungen .... https://www.anwalt.de/rechtstipps/vollstreckung-nach-abschluss-des-insolvenzverfahrens-mit-forderungen-aus-unerlaubten-handlungen-216226.html.

(2) Auszug aus der Insolvenztabelle als Nachweis einer Forderung aus .... https://anwaltspraxis-magazin.de/fachbeitraege/zwangsvollstreckung/2021/10/11/auszug-aus-der-insolvenztabelle-als-nachweis-einer-forderung-aus-vorsaetzlich-unerlaubter-handlung-fuer-das-vollstreckungsprivileg-des-%c2%a7-850f-abs-2-zpo/.

(3) Auszug aus der Insolvenztabelle als Nachweis einer Forderung aus .... https://bing.com/search?q=Vollstreckung+aus+der+festgestellten+Forderung+im+Insoslvenzverfahren%3a+kann+man+wegen+einer+unerlaubten+Handlung+vollstrecken%2c+wenn+der+Schuldner+nur+dem+Annex+der+unerlaubten+Handlung+widersproche+hat+%3f.

(4) Vollstreckung von Insolvenzforderungen trotz erteilter .... https://gruenertonline.de/blog/vollstreckung-von-insolvenzforderungen-trotz-erteilter-restschuldbefreiung/.

(5) Zwangsvollstreckung trotz Insolvenzverfahren: Geht das? - Schuldnerberatung. https://www.schuldnerberatung.de/zwangsvollstreckung-insolvenzverfahren/.


II. Ein Sachverhalt:

1. Der Gläubiger G - ein privater Darlehensgeber- lässt sich nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens über  das Vermögen einer natürlichen Person (hier: P) vom Insolvenzgericht einen vollstreckbaren Tabellenauszug erteilen zur Zwangsvollstreckung.

2. Das Insolvenzverfahren war bereits aufgehoben und dem Schuldner P die Restschuldbefreiung erteilt worden.

3. Im Insolvenzverfahren hat G Forderungen angemeldet und diese unter anderem mit dem Rechtsgrund der vorsätzlich unerlaubten Handlung begründet. Es wird behauptet, P habe  bei Verlängerung  des  Darlehens nicht über seine wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgeklärt- damit getäuscht.

4. P hat der angemeldeten Forderungen der Höhe nach nicht widersprochen- jedoch dem Rechts-grund der vorsätzlich unerlaubten Handlung widersprochen, was auch in der  Insolvenztabelle erfasst wurde. Der Insolvenzverwalter hat die Forderungen dem Grunde nach (als Darlehens-forderung)  und in der Höhe anerkannt.

Bemerkung:
Der Schuldner muss Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung widersprechen, wenn er nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens eine Zwangsvollstreckung aus dieser Forderung verhindern möchte. a) Liegt ein Titel mit der Feststellung der unerlaubten Handlung vor, müsste der Schuldner klagen. b) Wenn kein solcher Titel vorliegt, müsste der Gläubiger nach dem Widerspruch des Schuldners auf Feststellung klagen, dass eine vorsätzlich unerlaubte Handlung voriegt.

Ohne Widerspruch bei Anmeldung der Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung ist eine Zwangsvollstreckung möglich. 

5. P hoffte, dass er nach Abschluss des Verfahrens endlich schuldenfrei ist- jetzt droht plötzlich wieder Zwangsvollstreckung und dadurch eine Schädigung  des Existenzgrundlage.
Was konnte er tun?

6. Es wurde beim Landgericht eine Vollstreckungsgegenklage eingereicht, verbunden mit dem Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

7. Im vorliegenden Fall, hat das Gericht schnell reagiert. Es hat die Einstellung der Zwangsvollstreckung angeordnet- P braucht erstmal nicht die eidestattliche Versicherung abzugeben.

8.  In der Vollsteckungsgegenklage wurde ausführlich dargestellt, dass eine vorsätzlich unerlaubte Handlung nicht vorliegt. Das Darlehen wurde zwei Jahre normal bedient. Bei Abschluss des Darlehensvertrag wurde daher niemand getäuscht. Bei der Verlängerung des  Darlehnes lag ebenfalls keine Täuschung der wirtschaftlichen Verhältnisse vor- der P konnte das Darlehen auf Grund der schlechten wirtschaftlichen Lage nicht normal weiter zurückbezahlen. Wenn der Darlehnsgeber dann in einer solchen Situation das Darlehen verlängert, ist dies auch keine Täuschung durch Tun oder Unterlassen durch den Darlehnsnehmer P.

9. In der Hauptsache muss noch entschieden werden. Die Beweislast für eine unerlaubte Handlung hat der Gläubiger G.

10. Die Kosten einer Vollstreckungsgegenklage richten sich nach dem Gegenstandswert der Forderung mit der vollstreckt wird. Wer unterliegt bezahlt. Hierbei können schnell mal mehrere Tausend Euro entstehen. Ein Gläubiger sollte daher vorher genau prüfen, ob er diesen Weg beschreitet. Wenn zahlreiche andere Gläubiger vollstrecken, sind die Realisierungschancen natürlich übersichtlich. 

Fazit: Wer aus einem Tabellenauszug der Insolvenztabelle mit einer Forderung aus unerlaubter Handlung vollstreckt, muss aufpassen, dass er - ohne Chance auf Früchte- nicht hohe Kosten verursacht, die er als Inititor der Zwangsvollstreckung tragen muss. 

Solche und ähnliche Fälle/Probleme in der Inso oder dem StaRUG sind unser Tagesgeschäft-wir stehen für Fragen und Hilfe gerne zur Verfügung.

Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht 
 
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Verfasser: Hermann Kulzer ;MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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