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11.11.2022 Strafbefehl wegen Insolvenzverschleppung: 100 Tagessätze a 30 Euro. Was tun?
Information

Sie haben einen Strafbefehl wegen Insolvenzverschleppung erhalten?

Dazu folgende Hinweise in einem konkreten Fall: 

  1. Der Strafbefehl ist ein verkürztes Strafverfahren- ohne mündliche Verhandlung.
  2. Die Strafe gegen Sie als ehemaligen Geschäftsführer der X GmbH ist 100 Tagessätze a 30 Euro. wegen Insolvenzverschleppung und Verletzung der Buchführungspflicht. 
  3. 30 Euro sind niedrig, weil man immer betrachtet, was verdient der Betroffene im Monat, geteilt durch die Arbeitstage, das ergibt dann den Tagessatz. In einem Strafverfahren kann sich dies also verteuern. 
  4. 100 Tagessätze sind in Höhe hier angemessen; der Insolvenzantrag wurde nicht gestellt, trotz Zahlungsunfähigkeit und fruchlosen Vollstreckungsmaßnahmen.
  5. Ab 90 Tagessätze (also 91 ff.)  gilt man als vorbestraft- hier sind es leider 100 Tagessätze. Das steht dann auch in einem Führungszeugnis. Man gilt als vorbestraft.
  6. Die wichtigeste Einschränkung/ Nachteil: Sie können für 5 Jahre nicht mehr Geschäftsführer einer (anderen) Kapitalgesellschaft sein, vgl. Gesetzestext unten. 
  7. Rechtsmittel könnte man einlegen innerhalb von 2 Wochen. Das muss dann begründet werden, wenn man Aussichten auf Erfolg haben will. Es folgt dann eine normale Strafverhandlung. 
  8. Die Chancen für einen Freispruch sind bei 0 Prozent.
  9.  Die Chancen für eine Verringerung der Strafe auf 90 Tagessätze sind bei 40 Prozent; Chancen sehe ich, weil Sie als Italiener nicht alle Besonderheiten des Insolvenzrechts kennen konnten.  Um weiter Geschäftsführer bleiben zu können, würde auch das Urteil mit 90 Tagessätzen nichts nützen. Das Urteil müsste - weil ein Freispruch ausgeschlossen ist- lauten:  fahrlässige Insolvenzverschleppung. Auch das ist m.E. ausgeschlossen.
  10. Welche Kosten würden für die Verteidigung entstehen?
    10 Stunden a 250 Euro.
  11. Kosten und Nutzen sind daher zu rechtfertigen, wenn man in Deutschland ein Führungszeugnis ohne Eintragung bräuchte. 
  12. Ansonsten würde ich kein Rechtsmittel einlegen und die Strafe innerhalb von weiteren 2 Wochen nach Ablauf der Rechtsmittelfrist- also in 4 Wochen ab Zustellung des Strafbefehls bezahlen.
Anhang: Auszug:  § 6 Geschäftsführer

(1) Die Gesellschaft muß einen oder mehrere Geschäftsführer haben.

(2) 1Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. 2Geschäftsführer kann nicht sein, wer

1...2. ..3.wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener Straftatena)des Unterlassens der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverschleppung) rechtskräftig verurteilt wurde

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt
 
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