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23.01.2023 Freigabe Geschäftsbetrieb 2023
Information Durch die Freigabe der Vermögenswerte durch den Verwalter erlöscht der Insolvenzbeschlag und der Schuldner erhält seine Verfügungsbefugnis zurück. 
Durch die Freigabeerklärung verzichte der Insolvenzverwalter endgültig und unbedingt auf seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hinsichtlich des Vermögens aus der selbständigen Tätigkeit.
Der Neuerwerb des Schuldners aus der freiberuflichen freigegebenen Tätigkeit fällt nicht mehr in die Insolvenzmasse. 
Die ab Wirksamwerden der Freigabeerklärung erzielten Einkünfte stehen nur den Gläubigern als Haftungsmasse zur Verfügung, deren Forderungen gegen den Schuldner erst nach der Freigabeerklärung entstanden sind (BGH NZI 2013 641).

Die entsprechende Regelung findet sich in § 35 (2)  InsO. Es wird das Vermögen, das zur selbständigen Tätigkeit notwendig ist, einschließlich der dazugehörenden Vertragsverhältnisse aus der Insolvenzmasse freigegeben. 
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt
 
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