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07.02.2023 |
Eigene Erklärung zur Zahlungsunfähigkeit |
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Eigene Erklärungen des Schuldners, eine fällige Verbindlichkeit nicht begleichen zu können, deuten auch wenn sie mit einer Stundungsbitte versehen sind auf eine Zahlungseinstellung hin (BGH NZI 2007, 36, 27; BGH NJW RR 2002, 261; HK/Kirchhof, § 17 Rn. 30. Fazit: Wer als Geschäftsführer einer GmbH einem Geschäftspartner mitteilt, nicht zahlen zu können, bringt sich selbst in erhebliche Schwierigkeiten betreffend Insolvenzanfechtung und betreffend Strafrechtsrisiken.
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt |
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