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07.02.2023 Eigene Erklärung zur Zahlungsunfähigkeit
Information Eigene Erklärungen des Schuldners, eine fällige Verbindlichkeit nicht begleichen zu können, deuten auch wenn sie mit einer Stundungsbitte versehen sind auf eine Zahlungseinstellung hin 
(BGH NZI 2007, 36, 27; BGH NJW RR 2002, 261; HK/Kirchhof, § 17 Rn. 30.
Fazit: 
Wer als Geschäftsführer einer GmbH einem Geschäftspartner mitteilt, nicht zahlen zu können, bringt sich selbst in erhebliche Schwierigkeiten betreffend Insolvenzanfechtung und betreffend Strafrechtsrisiken.


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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt
 
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