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24.04.2023 Flugpassagiere - Verspätung - Ausgleich - Fluggesellschaft in Insolvenz - Masseverbindlichkeit- BGH
Information
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.03.2023 mit dem Aktenzeichen IX ZR 91/22 besagt, dass Passagiere auch bei Insolvenz der Fluggesellschaft Anspruch auf Ausgleichszahlungen wegen Verspätungen haben und dass dieser Anspruch als Masseverbindlichkeit betrachtet wird.

Passagiere haben auch dann Anspruch auf Ausgleichszahlungen wegen Verspätungen, wenn die Fluggesellschaft vor Antritt des Fluges in die Insolvenz gefallen ist und den Flug in Eigenverwaltung durchführt. Der Bundesgerichtshof betrachtet den Ausgleichsanspruch als Masseverbindlichkeit, da er im Rahmen der Erfüllung des nicht durchsetzbaren Beförderungsanspruchs entstanden ist. Dieser Anspruch ist unabhängig von der Insolvenz und ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung.

In einem konkreten Fall hatte ein Mann für sich und seine Begleitung Flüge gebucht und bezahlt. Vor dem Flugantritt fiel die Luftfahrtgesellschaft in die Insolvenz und setzte den Flugbetrieb in Eigenverwaltung fort. Der Rückflug hatte eine Verspätung von vier Stunden. Der Mann verlangte eine Ausgleichszahlung von je 600 Euro plus Zinsen für sich und aus abgetretenem Recht seiner Begleitung. Die Fluggesellschaft weigerte sich und die Angelegenheit landete vor Gericht.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Flüge nicht kostenlos im Sinne der Fluggastrechteverordnung waren, was einen Ausschluss von Ansprüchen auf Ausgleichszahlungen nach sich ziehen würde. Der Ausgleichsanspruch gilt auch dann, wenn der Beförderungsvertrag aufgrund der Insolvenz nicht durchsetzbar war. Der Ausgleichsanspruch ist eine Masseverbindlichkeit und muss in voller Höhe ausgezahlt werden, da er erst in Erfüllung des Fluganspruchs entstanden ist. Der Passagier hat durch die Verspätung einen zusätzlichen Nachteil erlitten, der nicht mit dem Beförderungsanspruch zusammenhängt.


Wie Sie sich in der Krise oder Insolvenz Ihres Unternehmens oder Ihres Vertrags- oder Geschäftspartners richtig verhalten, muss mit Fachleuten für Krise, Restrukturierung und Insolvenz besprochen werden.

Fachanwälte für Insolvenzrecht mit Zusatzausbildung in der Unternehmensführung und Verhandlungstechnik sind besonders geeignet. 
Ich stehe Ihnen gerne für An- und Rückfragen zur Verfügung.


Hermann Kulzer
Master of business and administration(MBA EHS Dresden) 
Wirtschaftsmediator (uni DIU)
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht



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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt Wirtschaftsmediator
 
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