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27.04.2023 Elbhangfestverein sagt Elbhangfest ab wegen Insolvenzrisiko
Information Wegen dem hohen finanziellen Risiko für den Verein wurde das Elbhangfest 2023 abgesagt.

Der Verein sah sich größtmöglichen Risiken für die Gesamtfinanzierung gegenüber. 

Weitere Gründe für die Absage sind laut Elbhangfestverein 

  • die unsichere wirtschaftliche Lage
  • ein nicht mehr einzuschätzendes Kaufverhalten von Gästen, 
  • Unsicherheiten über die Akzeptanz des Gesamtkonzepts und 
  • die Verschiebung eines erheblichen finanziellen Risikos auf das Festwochenende 
  • eine drohende Insolvenz vor allem bei Schlechtwetter.

Die Rechtsform des Vereins birgt hohe wirtschaftliche Risiken - auch Haftungsgefahren für die Vorstände. Eine Anpassung der Rechtsform könnte diese Risiken verringern.


Für Fragen zur Suche einer geeigneten Rechtsform und zur Haftungsvermeidung stehe ich als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht gerne zur Verfügung.

Wenn der Verein oder die Gesellschaft saniert werden müssen, stehe ich als Fachanwalt für Insolvenzrecht zur Verfügung. 



Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt
Wirtschaftsmediator 
Kontakt: 0351 /8110233kulzer@pkl.com 

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt
 
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