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05.05.2023 |
Keine Schenkungsanfechtung mit pauschalem Hinweis auf ein Schneeballsystem |
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Der Bundesgerichtshof (IX. Senat) hat sich in mehreren Fällen mit der Schenkungsanfechtung des Insolvenzverwalters der P & R von Zahlungen an Anleger beschäftigt.
Die Anleger kauften Container, erwarben aber kein Eigentum an den von ihnen gekauften Container, weil es die Container gar nicht gab oder die Übereignung der Container sachenrechtlich unbestimmt war. Der Verwalter hat die Zahlung der Mieten und der Rückkaufpreise nach § 134 InsO angefochten. Die Anfechtung von Zahlungen aus unentgeltlichen Leistungen hatte keinen Erfolg, weil der Schuldner für die Unmöglichkeit verantwortlich ist, dass die Anleger die geschuldete Gegenleistung (Gebrauchsüberlassung und Rückübereignung) nicht erhalten haben, sodass es weder zum Wegfall des Rechtsgrunds noch zur Unentgeltlichkeit führt. Das pauschale Argument, es läge ein "Schneeballsystem" vor, greift nicht, weil es nicht auf den Begriff ankommt, sondern auf den tatsächlichen Inhalt. |
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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