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02.12.2023 Förderverein Dresdner Lingerschloss ist insolvent: Fakten und Folgen (Sanierung. Haftung ua)
Information Der Dresdner „Förderverein Lingnerschloss e.V.“ hat einen Insolvenzantrag gestellt. Er möchte sich im Rahmen eines Insolvenzverfahrens "neu aufstellen".
Das Amtsgericht Dresden hat Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Verein war hauptsächlich infolge von Einnahmeverlusten in der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Einnahmeverluste entstanden durch die verringerte Zahl von Vermietungen von Räumen und den Ausfall von Veranstaltungen. Auch sollen die Bürger und Firmen weniger gespendet haben.

Die Insolvenz des Fördervereins Lingnerschloss hat verschiedene Folgen für die beteiligten Parteien. Hier ist eine kurze Zusammenfassung:

1. Für den Verein

Für den Verein bedeutet die Insolvenz, dass er sich im Rahmen eines Insolvenzverfahrens neu aufstellen will. Der Verein bevorzugt die Idee eines Insolvenzplans, bei dem gemeinsam mit den Gläubigern ein Sanierungsplan erarbeitet wird¹². Der Verein hat auch die Rückgabe des Erbbaurechts an die Stadt Dresden zugestimmt, um sich von Verbindlichkeiten zu befreien³?. Der Verein fordert zudem eine Entschädigung von der Stadt für die Sanierung des Schlosses, die die Stadt jedoch nicht zahlen will².

2. Für die Vorstände

Für die Vorstände und Mitglieder bedeutet die Insolvenz, dass sie die Entscheidung über die Zukunft des Vereins und des Schlosses mittragen müssen. Sie haben mit großer Mehrheit für die Rückübertragung des Erbbaurechts gestimmt³. Sie müssen auch die möglichen rechtlichen Konsequenzen einer Insolvenz berücksichtigen.

3. Für den Geschäftsbetrieb

Für den Geschäftsbetrieb bedeutet die Insolvenz, dass er im vorläufigen Insolvenzverfahren vollumfänglich weitergeht¹². Alle Veranstaltungen sollen wie geplant stattfinden und auch die Gastronomie bleibt geöffnet². Der vorläufige Insolvenzverwalter Prof. Dr. Lucas F. Flöther hat eine Prüfung der zur Verfügung stehenden Sanierungsoptionen eingeleitet¹??. 


4. Für die Mitarbeiter

Für die Mitarbeiter bedeutet die Insolvenz, dass ihre Löhne und Gehälter für drei Monate über das Insolvenzgeld gesichert sind². Danach hängt ihre Beschäftigung von der Sanierungslösung ab. Sie können auch Ansprüche gegen den Verein oder die Stadt geltend machen, falls sie entlassen werden.


5. Für die Zukunft

Für die Zukunft des Schlosses bedeutet die Insolvenz, dass es einen Eigentümerwechsel geben wird. Die Stadt Dresden hat sich bereit erklärt, das Erbbaurecht und die Verbindlichkeiten des Vereins zu übernehmen³. Die Stadt fühlt sich dem Testament von Karl August Lingner verpflichtet und will den Fortbestand des Vereins sichern³. Das Schloss soll weiterhin öffentlich zugänglich sein und eine öffentliche Gastronomie haben, wie es Lingner verfügt hatte².

6. Für die Haftung

Die Haftung von Mitgliedern oder Vorständen für Fehlbeträge hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt, dass der Verein als juristische Person für seine Schulden haftet und nicht die Mitglieder oder Vorstände. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen die Mitglieder oder Vorstände persönlich in die Haftung genommen werden können. Dies sind vor allem die folgenden Fälle:

- Der Verein ist nicht im Vereinsregister eingetragen. Dann gilt er als nicht rechtsfähig und die Mitglieder haften gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Vereins³.
- Der Verein ist insolvent und der Vorstand stellt den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig oder gar nicht. Dann liegt eine Insolvenzverschleppung vor, die strafrechtlich verfolgt werden kann. Außerdem haftet der Vorstand gesamtschuldnerisch mit seinem Privatvermögen für die Schäden der Gläubiger, die durch die verspätete oder unterlassene Antragstellung entstanden sind¹²?.
- Der Vorstand handelt pflichtwidrig, schuldhaft oder vorsätzlich zum Nachteil des Vereins oder der Gläubiger. Dann kann er für den entstandenen Schaden persönlich haftbar gemacht werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Vorstand falsche Angaben macht, Vermögen des Vereins veruntreut oder unzulässige Zahlungen leistet¹²?.

(1) Vereinshaftung in Deutschland: Wer haftet wie und wann?. https://www.vereinstiger.com/vereinshaftung-in-deutschland-wer-haftet-wie-und-wann/.
(2) Verein in der Insolvenz - https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/verein-in-der-insolvenz-das-sollten-sie-als-vorstand-eines-vereins-oder-vereinsmitglied-beachten/.
(3) Die Insolvenz im Verein https://deutsches-ehrenamt.de/vereinsrecht/insolvenz-im-verein/.
(4) Insolvenz im Verein - Was es zu wissen gibt - https://www.ehrenamt24.de/wissen-fuer-vereine/vereinswiki/insolvenz-im-verein/.

7. Weiterführende Informationen und Quellen zu den Punkten 1. bis 5.

(1) Drohende Insolvenz: Stadt Dresden übernimmt Lingnerschloss samt .... https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/lingnerschloss-foerderverein-erbbaurecht-insolvenz-100~amp.html.
(2) Lingnerschloss: Dresdner Verein kämpft ums Überleben. https://www.saechsische.de/dresden/lingnerschloss-dresdner-verein-kaempft-ums-ueberleben-5935299.html.
(3) Lingnerschloss: Förderverein gibt Erbbaurecht zurück - DAWO!. https://dawo-dresden.de/2023/03/17/lingnerschloss-foerderverein-gibt-erbbaurecht-zurueck/.
(4) Förderverein Lingnerschloss leitet Sanierung ein | Insolvenz-Portal. https://app.insolvenz-portal.de/Nachrichten/foerderverein-lingnerschloss-leitet-sanierung-ein/27833.
(5) Förderverein Lingnerschloss leitet Sanierung ein. https://www.rws-verlag.de/aktuell/newsticker-kanzleien/foerderverein-lingnerschloss-leitet-sanierung-ein-76582/.
(6) de.wikipedia.org. https://de.wikipedia.org/wiki/Lingnerschloss.

8. Tipps zur Haftungsvermeidung

Um die Haftung zu vermeiden oder zu begrenzen, sollten die Mitglieder und Vorstände von Vereinen daher folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Den Verein ordnungsgemäß im Vereinsregister eintragen lassen und die Satzung an die gesetzlichen Vorgaben anpassen.

  • Die finanzielle Lage des Vereins regelmäßig überprüfen und bei Anzeichen einer Insolvenz unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen.

  • Die Rechte und Pflichten des Vorstands kennen und diese gewissenhaft und sorgfältig erfüllen.

  • Eine Haftpflichtversicherung für den Vorstand abschließen, die im Falle eines Schadens einspringt.


Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator
Sanierungsmoderator

www.pkl.com0351/ 8110233
kulzer@pkl.com
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Verfasser: Hermann Kulzer
 
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