insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Aktuelles
29.12.2023 Neues mit Bezug zum Insolvenzrecht
Information


I. Mehr Insolvenzen und Zwangsversteigerungen in 2024 ?

1. Die Baubranche ist leider in einer schwierigen Lage, die sich im Jahr 2024 fortsetzen wird. Laut verschiedenen Quellen¹²³? sind die Gründe dafür unter anderem:

  • Ein Mangel an Aufträgen, insbesondere im Wohnungsbau, der durch hohe Bau- und Finanzierungskosten, strenge energetische Standards und unzureichende Fördermaßnahmen verursacht wird
  • Ein Rückgang der Baugenehmigungen, der auf eine geringe Nachfrage nach neuen Wohnungen und eine überlastete Planungsverwaltung zurückzuführen ist.
  • Ein Anstieg der Baumaterialpreise, der die Baukosten erhöht und die Rentabilität der Projekte verringert.
  • Ein Abbau der Beschäftigten, der zu einem Verlust von Fachkräften und Know-how führt.


Diese Faktoren haben zu einem realen Umsatzrückgang von etwa 5,5 Prozent im Jahr 2023 und einem erwarteten Rückgang von rund 3,5 Prozent im Jahr 2024 geführt¹. Die Bauwirtschaft braucht dringend mehr Investitionen, Planungssicherheit und politische Unterstützung, um die Krise zu überwinden und die Zukunft zu sichern.

Quellen. Internetrecherchen vom 12.2.2024
(1) Baukonjunkturelle Lage: Weiterer Umsatzrückgang für 2024. https://www.bauindustrie.de/zahlen-fakten/auf-den-punkt-gebracht/baukonjunkturelle-lage-weiterer-umsatzrueckgang-fuer-2024.
(2) Baukrise: 2024 Rückgang um 30.000 Beschäftigte erwartet. https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/baukrise-2024-rueckgang-um-30-000-beschaeftigte-erwartet-323534/.
(4) Für die Bauwirtschaft wird 2024 noch schwieriger als 2023. https://www.diw.de/de/diw_01.c.889353.de/fuer_die_bauwirtschaft_wird_2024_noch_schwieriger_als_2023.html.

Die österreichische Immobilien- und Handelsgruppe Signo,von Rene Benko, die Teil von 1000 verschachtelten Gesellschaften ist, geriet in die Insolvenz. Betroffen ist auch Galeria, Karstadt, Kaufhof.  Nach starkem Wachstum in der Niedrigzinszeit geriet der Konzern durch höhere Zinsen, gestiegene Kosten (insbesondere Bau- und Energiepreise)in extreme Schieflage. Zahlreiche Gesellschaften der Gruppe mussten daher Insolvenz einleiten, vgl. Sächsische Zeitung vom 16.1.2024 S. 18 (mitte, rechts) 

2. Wird es in 2024 mehr Insolvenzverfahren geben?

Es gibt dazu noch keine genauen Zahlen.
Es gibt jedoch einige Änderungen im Insolvenzrecht, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft traten.

Eine dieser Änderungen ist, dass die Antragspflicht für den Insolvenzgrund der Überschuldung wieder auf sechs Wochen verkürzt wird .


Ein Restrukturierungsplan ist eine Alternative zum Insolvenzplanverfahren. Der Restrukturierungsplan ist ein Instrument, das im Rahmen des StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) eingeführt wurde. Es ermöglicht Unternehmen, Sanierungsmaßnahmen innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens selbst zu gestalten und die Einsetzung eines Insolvenzverwalters zu vermeiden ?

Eine Sanierungsmoderation ist eine niedrigschwellig zugängliche Sanierungsoption, die konsensuale Lösungen der Beteiligten verlangt. Ziel der Sanierungsmoderation ist es, einen vom zuständigen Restrukturierungsgericht bestätigten Sanierungsvergleich mit den beteiligten Gläubigern und eventuellen Dritten abzuschließen. Die Sanierungsmoderation ist dem Kernstück des StaRUG, dem sogenannten „Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen“ (eine weitere Sanierungsoption), vorgelagert ¹².

II. Änderungen


1. Änderungen im Insolvenz- und Sanierungsrecht

Ja, es gibt einige Änderungen im Insolvenz- und Sanierungsrecht, die im Jahr 2024 in Kraft treten werden. Das Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes hat bereits einige Anpassungen an den Regelungen um Sanierungs- und Insolvenzrecht vorgenommen1.

Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung nach § 15a InsO. Der Prognosezeitraum für die sogenannte insolvenzrechtliche Fortführungsrognose wird von 12 auf 4 Monate herabgesetzt. Damit wird die Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung nach § 15a InsO deutlich abgemildert1. Die Regelung gilt auch für Unternehmen, bei denen bereits vor dem Inkrafttreten eine Überschuldung vorlag, der für eine rechtzeitige Insolvenzantragstellung maßgebliche Zeitpunkt aber noch nicht verstrichen ist.

Die maßgeblichen Planungszeiträume für die Erstellung von Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanungen wurden bis zum 31.12.2023 von 6 auf 4 Monate verkürzt1.
Die Höchstfrist für die Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung ist bis zum 31.12.2023 von derzeit 6 auf 8 Wochen hochgesetzt worden1. Insolvenzanträge sind jedoch weiterhin ohne schuldhaftes Zögern zu stellen (§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO). Die Höchstfrist darf nicht ausgeschöpft werden, wenn zu einem früheren Zeitpunkt feststeht, dass eine nachhaltige Beseitigung der Überschuldung nicht erwartet werden kann1.


Gibt es neue Standards?
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) hat Änderungen am Insolvenzplanverfahren vorgenommen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat mit dem Entwurf einer Neufassung des IDW Standards Anforderungen an Insolvenzpläne (IDW ES 2 n.F.) diese Änderungen aufgenommen und klarstellende Hinweise ergänzt.

IDW ES 2 n.F. konkretisiert insbesondere eine Neuregelung zum Obstruktionsverbot: Gemäß § 245 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InsO dürfen weder ein Nachranggläubiger noch ein Anteilsinhaber einen durch Leistung in das Vermögen des Schuldners nicht vollständig ausgeglichenen wirtschaftlichen Wert erhalten. Der Entwurf des IDW ES 2 n.F. ist bereits verfügbar.

2. Mindestlohn 

Der allgemeine Mindestlohn in Deutschland wird auf 12,41 Euro pro Stunde erhöht.

Der Mindestlohn ist in Ost- und Westdeutschland gleich. Der aktuelle (Stand Dez. 2023)  Mindestlohn beträgt 10,45 Euro pro Stunde 1. Die Mindestlohnregelungen gelten für alle Branchen in Deutschland. Es gibt jedoch branchenspezifische Mindestlöhne, die höher als der gesetzliche Mindestlohn sind. Eine Übersicht über die branchenspezifischen Mindestlöhne finden Sie auf der Website des Statistischen Bundesamtes. Bitte beachten Sie, dass die Mindestlohnregelungen in Deutschland regelmäßig aktualisiert werden.

 

3. Mindestausbildungsvergütung

Die Mindestausbildungsvergütung für Ausbildungsverträge, die ab dem Jahr 2024 abgeschlossen werden, wird auf 620 Euro pro Monat angehoben. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es eine Mindestausbildungsvergütung für alle dualen Ausbildungsberufe in Deutschland. Die Mindestvergütung beträgt im ersten Ausbildungsjahr 515 Euro . Für Rechtsanwaltsfachangestellte gibt es keine spezifische Mindestausbildungs-vergütung. Die Höhe der Vergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Branche, dem Bundesland und der Größe des Unternehmens. erhalten Rechtsanwalts-fachangestellte erhalten im Durchschnitt im ersten Ausbildungsjahr in der Regel zwischen 649 und 1000 Euro brutto im Monat, im zweiten mindestens 766 bis 1100 Euro und im dritten Jahr mindestens 876 bis 1200 Euro.

4. Einwanderungsgesetz

Ab März 2024 wird in Deutschland ein neues Einwanderungsgesetz für Fachkräfte aus Nicht EU-Ländern in Kraft treten. Das Gesetz soll dazu beitragen, den Fachkräftemangel in Deutschland zu lindern und die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-  Ländern erleichtern.

Das neue Gesetz sieht vor, dass Fachkräfte schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten könnenDie Verdienstgrenze für die Blaue Karte wird abgesenktWer zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland hat, kann als Fachkraft nach Deutschland kommenNeu ist zudem eine Chancenkarte mit einem PunktesystemDie Chancenkarte basiert auf einem Punktesystem und berücksichtigt Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.Das Gesetz schafft den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-LändernDiejenigen Fachkräfte, die unsere Unternehmen vor dem Hintergrund des großen Personalbedarfs und leerer Bewerbermärkte dringend benötigen, sollen schneller und unbürokratischer nach Deutschland kommen können.Das neue Gesetz gilt für alle Branchen, in denen Fachkräfte benötigt werden.
Es gibt jedoch einige Voraussetzungen, die eine Einwanderer erfüllen muss, um als Fachkraft nach Deutschland kommen zu können. Dazu gehören unter anderem ein anerkannter Berufsabschluss, eine Arbeitsplatzsuche in Deutschland, eine Mindestverdienstgrenze und Deutschkenntnisse.

 

5. KFZ- Steuer

Die Kfz-Steuer wird an die CO2-Emissionen des Fahrzeugs angepasst. Die Kfz-Steuer wird seit dem 1. Januar 2021 an die CO2-Emissionen des Fahrzeugs angepasst1. Das bedeutet, dass die Steuer für Autos mit höheren Emissionen höher ausfällt als für Autos mit niedrigeren Emissionen. Der Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums1 oder des ADAC2 kann Ihnen helfen, die voraussichtlich anfallende Jahressteuer zu berechnen.

 

6.  Krankenversicherung und Kosten

Die Anpassung der Einkommensgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung bedeutet, dass sich die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze erhöhen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Die Versicherungspflichtgrenze gibt an, ab welchem Einkommen man sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen kann. Die genauen Beträge hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Bundesland, in dem man wohnt, und dem Familienstand

 

7. Rentenversicherung

Die Rentenversicherungsbeiträge werden voraussichtlich ???
Ich habe keine Informationen darüber, dass die Rentenversicherungsbeiträge im Jahr 2024 sinken werden. Im Gegenteil, laut der Deutschen Rentenversicherung bleibt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auch im kommenden Jahr stabil und beträgt weiterhin 18,6 Prozent.
Es gab jedoch einige Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2024, die ich Ihnen gerne erläutern kann. Die reguläre Altersgrenze steigt auf 66 Jahre für Versicherte, die 1958 geboren wurden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in 2 -Monats-Schritten weiter. 2031 ist dann die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht.

8. Steuern und Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer in Deutschland wird ab dem 1. Januar 2024 einige Änderungen erfahren. Hier sind einige wichtige Änderungen, die auf Verbraucher zukommen werden:

9. Kinderfreibeträge 

Im Jahr 2024 wird der Kinderfreibetrag auf 6.384 Euro erhöht, während der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf unverändert bei 2.928 Euro bleibt.  Zusammen ergibt dies eine Steuererleichterung von 9.312 Euro für Eltern.


10. KFW- Förderung 

Die KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren wird im Jahr 2024 erweitertDie Details der Änderungen sind noch nicht bekannt, da sie noch verhandelt werden.

Ich empfehle Ihnen, die offizielle KfW-Website zu besuchen, um auf dem Laufenden zu bleiben und weitere Informationen zu erhalten.


11. Strafen 

Die Strafen für Verstöße gegen das Datenschutzgesetz werden verschärft.

 

 

Hermann Kulzer MBA, Fachanwalt, Wirtschaftsmediator, Unternehmensberater 

 

insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt
 
zurück
 

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11