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26.02.2024 Coronahilfen und Überbrückungshilfen: was kann der Steuerberater berechnen?
Information Steuerberater-Honorar für Coronahilfen und Überbrückungshilfe III ua.

Die Berechnung des Steuerberater-Honorars für die Überbrückungshilfe III hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind einige wichtige Punkte:

1. Grundsätzliches zum Honorar:
  • Die Steuerberatervergütungsverordnung ist für die Vereinbarung der Vergütung im Rahmen der Tätigkeit als Fördermittel- und Subventionsberater nicht anwendbar.
  • Stattdessen gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften (§§ 612 Abs. 2 "übliche Vergütung", 632 Abs. 2 BGB).
  • Eine Vergütung ist üblich, wenn sie nach der Auffassung der Verkehrskreise am Ort und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für vergleichbare Leistungen bezahlt werden muss.
    Die Leistungen müssen von gleicher Art, Güte und Umfang sein.
  • Vor Auftragserteilung empfiehlt sich eine schriftliche Honorarvereinbarung mit dem Auftraggeber.

2. Mögliche Honorierungsmodelle:
  • Zeitgebühr nach Stundensätzen:
    Gemäß § 13 StBVV können Stundensätze bis zu 140/150 EUR/h angesetzt werden.
    Ich habe schon höhere Stundensätze gesehen, die bei kompliziertern Sachverhalten begründet sein könnten- z.B. 200 Euro/h
  • Pauschalsatz:
    Alternativ kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
  • Prozentsatz des Fördermittelbetrags
    Eine weitere Möglichkeit ist die Berechnung eines Prozentsatzes des gewährten Fördermittelbetrags.

3. Individuelle Abwägung:
  • Die Antwort auf die Frage hängt vom Einzelfall, der Komplexität und der Qualität der Planung des Mandanten ab
  • Je nach Vereinbarung kann entweder nach Stunden oder pauschal abgerechnet werden.
    Ein Stundenhonorar von 150 EUR ist sicherlich angemessen.

4. Kommunikation mit dem Mandanten:
  • Wichtig ist, dass die Honorarfrage offen und klar mit dem Mandanten vorher kommuniziert wird- um Streit zu vermeiden. Ich erlebe jetzt Fälle, wo für die Schlussrechnung plötzlich das Dreifache für die Antragstellung berechnet wird- und dies ohne vorherige Absprache. Dem Mandanten wird angedroht: " Ohne Zahlung keine Einreichung der Schlussrechnung".  Das scheint problematisch zu sein, Ich würde in einem solchen Fall nur unter Vorbehalt bezahlen.
 5. Fragen?
  • Leider kann ich keine telefonischen Auskünfte hierzu erteilen.
    Es gibt zuviele telefonische Nachfragen. Ich beantworte (vielleicht) nur schriftliche Nachfragen und Angebote, das Mandant zu übernehmen.
  • Örtlicher Bezug: Auch ist es sinnlos Verfahren (z.B.) in München von Sachsen/Dresden aus zu betreuen.
6. Haftungsausschluss

Diese Ausführungen erfolgen ohne Gewähr und Haftung - sie ersetzen keine Rechts- Steuerberatung. Ein Angebot zum Abschluss eines Mandats kommt durch diesen Beitrag nicht zustande. Fristen müssen von Ihnen selbst beachtet werden. Dies ist nur ein unverbindlicher Hinweis.

Hermann Kulzer MBA
Rechtsanwalt



Quellenhinweise vom 26.2.2024
(1) Überbrückungshilfe III: Honorar Steuerberater | Steuern | Haufe. https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/ueberbrueckungshilfe-iii-honorar-steuerberater_170_537730.html.

(2) Honorargestaltung für Steuerberater 08/2020 / 3 Kollegenecke ... - Haufe. https://www.haufe.de/steuern/haufe-steuer-office-excellence/honorargestaltung-fuer-steuerberater082020-3-kollegenecke-ueberbrueckungshilfen-nach-stbvv-abrechnen_idesk_PI25844_HI13940841.html.
(3) Überbrückungshilfe: Vereinbarung zum Honorar des Steuerberaters treffen .... https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/ueberbrueckungshilfe-vereinbarung-zum-honorar-des-steuerberaters-treffen-166687/.
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA, Fachanwalt
 
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