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16.01.2004 |
Haftung des GmbH- Geschäftsführers |
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§§ 53, 61, 95, 133, 143 InsO
Leitsätze des Gerichts:
Die Haftung eines GmbH- Geschäftsführers auf Rückerstattung von in der Krise vorgenommenen Auszahlungen gemäß § 64 GmbHG und Ansprüche aus Insolvenzanfechtung können miteinander konkurrieren.
Richten sich beide Ansprüche gegen den Geschäftsführer, ist diesem auch gegenüber den Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung zugleich mit der Verurteilung zur Rückerstattung der der Masse entzogenen Werte die Verfolgung derjenigen Ansprüche vorzubehalten, die nach Rang und Höhe den durch seine Handlung begünstigten Insolvenzgläubigern im Insolvenzverfahren zugestanden hätten.
Die Zahlungsverpflichtung ist infolge wirksamer Aufrechnung um die berechtigten Gehaltsansprüche zu kürzen.
OLG Schleswig, Urt. v. 10.4.2003 - 5 U 62 /02 in ZInsO 1 / 2004 S. 47 |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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