insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Aktuelles
05.03.2025 Ladenmiete zu hoch? Chancen einer Sanierungsmoderation
Information

Die Sanierungsmoderation ist eine relativ einfach zugängliche Sanierungsoption, die konsensuale Lösungen der Beteiligten verlangt. Beteiligte Gläubiger haben auch Vorteile, indem eine neutrale Instanz, der Sanierungsmoderator, installiert wird, der die Interessen beider Parteien ermittelt und versucht zu beachten.  Durch eine Sanierungsmoderation können Problemfälle bereinigt  und eine mögliche Insolvenz einer Partei (z.B. in einigen Monaten) vermieden werden.

Ein denkbarer Fall:
Der Ladenmieter kann seit Monaten die vertragliche Miete nicht mehr vollständig bezahlen.
Grund für die Schwierigkeiten sind Umsatzausfälle in Folge von Einschränkungen durch erhebliche Baumaßnahmen.
Die Interessen der Mieters: Er will dort bleiben, aber eine angepasste Miete.
Die Interessen des Vermieters:  Er will seine Miete, aber keine Insolvenz des Mieters.
Der bisherige soll eine zweite Chance erhalten. Er will  aber keine Nachteile durch das Entgegenkommen haben.

Die Interessen Beider: sie wollen eine tragbare, rechtssichere Klärung der Probleme und eine Fortführung.

Welche Vorteile hat hier eine Sanierungsmoderation nach dem StaRUG
(StaRUG: Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz)

Wenn alles gut läuft, ist eine  verbindliche Klärung innerhalb von 6 Wochen möglich.  
Eine Klärung vor dem Zivilgericht würde mindestens 6 Monate dauern und hohe Kosten und Planungsunsicherheit verursachen. Eine Klärung ohne Hilfe führt oft zur Verstrickung in einen Dauerkonflikt.
Aber löst das Probleme, wenn der Vermieter einen neuen Mieter sucht, der dann  vielleicht einige Monate später wieder dieselben Probleme hat?

Was kann ein Vergleich mit einem Sanierungsmoderator regeln und wo liegen genau die Vorteile?

1. Fortsetzung Vertrag
Das Mietverhältnis wird fortgesetzt. Es wird hinsichtlich der Miete auf eine bestimmte Quote vom Umsatz abgestellt. Beide Parteien ermitteln Maßnahmen zur Verbesserung des Attraktivität und des Umsatzes. Der Sanierungsmoderator unterstützt dies.

2. Altverbindlichkeiten
Es erfolgt ein Teilerlass bezüglich der Altmieten (genaue Bezeichnung).
Es gilt den Mieter langfristig zu gesunden und nicht ein Sterben auf Raten zu fördern.
Daher ist oft ein Schnitt bei Altverbindlichkeiten sinnvoll.

3. Künftige Mieten
Es erfolgt eine Regelung bezüglich der künftigen Miete (genaue Regelung)

4. Vollstreckbarkeit
Die Vollstreckbarkeit der vereinbarten Zahlungen kann nicht mittels gerichtlicher Bestätigung (§ 97 StaRUG)  des Vergleichs geregelt werden. Es bleibt aber die Möglichkeit, den Vergleich in einer notariellen Urkunde mit Vollstreckungsregelung abzuschließen, § 794 Abs.1 Nr. 5, 1. Alt. ZPO.

5. Räumungsverpflichtung:
Es kann notariell eine Räumungsverpflichtung im Falle des Verzugs  vereinbart werden. <
Wenn der Mieter die zweite Chance nicht nutzt, muss der Vermieter nicht mehr auf Räumung klagen.

6. Insolvenzanfechtung
 Der Vergleich und hierauf sich stützende Zahlungen sind im Fall einer späteren Insolvenz des Mieters nur anfechtbar, falls unrichtige oder unvollständige Angaben erfolgten - ansonsten gilt ein Anfechtungsschutz, § 97(3) StaRUG.

7. Kein Sanierungsgewinn
Bei einem Teilverzicht auf Forderungen fällt unter bestimmten Voraussetzungen kein steuerlicher Sanierungsgewinn an.

Fazit: Ein Vergleich mit Einschaltung eines Sanierungsmoderators spart Zeit und schafft rechtssichere Vergleiche, die nicht anfechtbar sind und einen steuerlichen Sanierungsgewinn vermeiden.

Fragen und Kontakt:

RA Hermann Kulzer, MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht,
Wirtschaftsmediator,
Sanierungsmoderator.

Glashütterstraße 101 a, 01277 Dresden, Tel 0351/ 8110233.

insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer
 
zurück
 

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11