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TOD IM ALTBAU.
Am 9. Januar 2026 berichtete die Sächsische Zeitung über den tragischen Tod des 86-jährigen Malers Dieter Kecke, der Ende Dezember in seinem Fachwerkhaus im Kurort Hartha (Ortsteil von Tharandt) ums Leben kam – und mit dem Brand verlor sich auch ein großer Teil seines Lebenswerks.
Der Fall steht beispielhaft für eine Situation, die wir in der Praxis häufig sehen:
Ältere Menschen leben allein in großen, sanierungsbedürftigen Häusern – und irgendwann wird das Ganze zu viel. Nicht aus mangelndem Willen, sondern weil Anforderungen, Technik, Kosten und Entscheidungen sich über Jahre aufstauen.
Wir arbeiten in einem Team von 3 Experten und kümmern uns um OPTIMALE VERHÄLTNISSE FÜR SIE.
Wenn ältere Menschen allein in großen Altbauten leben
Ältere Eigentümerinnen und Eigentümer wohnen nicht selten allein in großen, sanierungsbedürftigen Immobilien. Häufig gilt gleichzeitig:
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ein Umzug in ein Heim kommt nicht in Betracht
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Sanierung ist finanziell oder organisatorisch nicht zu stemmen
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Vermietung (oder „fremde“ Personen im Haus) wird abgelehnt oder erscheint zu kompliziert
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große Teile des Hauses stehen leer; der bewohnte Teil ist oft nicht mehr altersgerecht (z. B. Bad/Dusche, Treppen, fehlende Barrierefreiheit)
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zusätzlich: Erb- oder Miteigentumsstreitigkeiten blockieren Entscheidungen
Gerade bei Immobilien bedeutet Streit oder Stillstand oft Substanzverlust, Wertverlust und steigende Kosten – und menschlich: Überforderung, Vereinsamung und Sicherheitsrisiken.
Was kann man mit großen alten Häusern tun?
Statt „Verkaufen oder Behalten“ braucht es zunächst einen realistischen Optionsraum. Je nach Objekt und Beteiligten kommen u. a. in Betracht:
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Objektzustand und Möglichkeiten erfassen (Nutzung, Sicherheit, Brandschutz Instandhaltungs-/Sanierungsbedarf)
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Teilung / Aufteilung (z. B. Einheitenbildung, WEG-Aufteilung, Realteilung)
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Ausbau / Umnutzung (z. B. Einliegerbereich, Erdgeschoss-Wohnen, Bad-Umbau)
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Teilvermietung / Teilverkauf
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Grundstücksteilung (wenn planungsrechtlich und tatsächlich möglich)
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Gemeinschaftsmodelle, z. B. Wohngemeinschaften Gleichbetroffener: mehr Miteinander, weniger Alleinsein, besser organisierbare Unterstützung (z. B. gebündelte Pflege/Alltagshilfe)
Damit solche Optionen nicht Theorie bleiben, müssen sie baulich machbar, rechtlich umsetzbar und zwischen den Beteiligten konsensfähig sein. Genau hier setzt unser Dreiklang an.
Unser Angebot in drei Schritten
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Architektin: Erfassung von Zustand, Optionen, Wert und Kosten (Nutzung, Umbau, Teilung, Vermietung, Verbesserung der Barrierefreiheit)
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Rechtsanwalt / Wirtschaftsmediator: Rechtlicher Check der Optionen und rechtliche Beratung und Begleitung(z. B. Teilbarkeit des Objekts, Grundstücksteilung, WEG/Einheitenbildung, Vermietung, Absicherung, Verträge, Risiken und Umsetzbarkeit)
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Diplompsychologin (Klärungshelferin): Bedenken ermitteln und klären, Moderation und Begleitung zur Einigung (Interessen klären, Gespräche strukturieren, Konflikte deeskalieren, Vereinbarung tragfähig machen)
So entsteht aus einem Streit- oder Überforderungsthema ein umsetzbarer Plan.
Was hätte man konkret tun können? 7 Schritte aus Altbau, Alleinsein und Überforderung
Wichtig vorab: Solche Lebenslagen sind selten „selbst verschuldet“. Oft fehlt schlicht ein tragfähiger Weg. Typische Schritte, die Risiken senken und das Leben im Alter deutlich erleichtern können:
1) Sofort: Sicherheitsbasis herstellen
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Rauchwarnmelder/Brandschutzbasis, Beleuchtung, Fluchtwege
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Fachcheck von Elektrik/Heizung/Ofen (Altbau-Risikofelder)
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Notruf- und Schlüsselregelung (Hausnotruf, Vertrauensperson mit Zugang)
2) „Sicheren Kern“ schaffen statt das ganze Haus zu beherrschen
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bewohnbaren Kernbereich definieren (kurze Wege, ideal im EG)
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Bad/Dusche als Priorität (rutschfest, Haltegriffe, besser erreichbar)
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leere/unsichere Gebäudeteile konsequent stilllegen oder nur als Lager nutzen
3) Wohnmodell öffnen – ohne die Kontrolle zu verlieren
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Teilvermietung (abgeschlossene Einheit/Einliegerwohnung)
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„Wohnen gegen Hilfe“ (Unterstützung im Alltag)
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Senioren-WG / WG Gleichbetroffener: nicht allein, gegenseitige Unterstützung
4) Immobilie zur Finanzierung nutzen – ohne ausziehen zu müssen
5) Objekt & Optionen professionell erfassen
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Zustand, Sanierungsbedarf, Nutzungsmöglichkeiten
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Teilungs-/Umbauoptionen realistisch bewerten (statt über Annahmen zu streiten)
6) Früh klären, bevor Streit eskaliert
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klare Regeln zu Nutzung, Kosten, Verantwortung, Vollmachten
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Blockaden vermeiden (Stillstand, Teilungsversteigerung, jahrelange Verfahren)
7) Werte/Lebenswerk sichern (wenn relevant)
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digitale Sicherung wichtiger Unterlagen/Werke
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Auslagerung eines Teils an einen sicheren Ort
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Übergabe-/Nachlassplanung (wer soll was erhalten, wohin soll es gehen)
Kernpunkt: Handlungsfähigkeit entsteht, wenn man Sicherheit, Machbarkeit und Einigung zusammendenkt – statt nur einzelne Aspekte zu betrachten.
Finanzierung: Wie kann das bezahlt werden?
In vielen Konstellationen lässt sich die Unterstützung aus den Erlösen einer Teilvermietung oder eines Teilverkaufs finanzieren – also aus Maßnahmen, die zugleich entlasten und Handlungsspielraum schaffen.
Weitere Experten gesucht:
Wenn Sie Teile Ihres Objekts verkaufen wollen, braucht es manchmal noch andere Experten: Makler, Steuerberater, Notar, Energieberater, Hausverwalter, Baufirma.
Wir kennen Fachleute, sind aber immer an weiteren Experten für Kooperationen interessiert.
Sie haben Fragen oder wünschen Klärungshilfe durch unser Team? Sie haben einen Kooperationswunsch oder konkrete Projekte für Zusammenarbeiten?
Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Kontakt: Hermann Kulzer Rechtsanwalt Glashütter Straße 101a, Dresden 0351 / 8110233
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