insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Aktuelles
03.02.2004 Ausgleich für finanzielle Entwertung einer Patronatserklärung
Information

BGB § § 249, 305 a.F.,826; InsO § 92

Besteht der geltend gemachte Schaden darin, dass der Schuldner die aus einer Patronatserkärung verpflichtete Person ausgeplündert und diese Sicherheit damit finanziell entwertet hat, kann der Gläubiger als Ausgleich in der Regel nicht eine eigene Patronatserklärung des Schuldners, sondern allein Geldersatz verlangen.
Der deliktische Schadensersatzanspruch gegen einen Dritten, der die Entwertung der Haftungserklärung des Patrons durch Ausplünderung bewirkt hat, kann im Insolvenzverfahren über dessen Vermögen nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.

BGH, Urt. vom 08.05.2003 -IX ZR 334/01 ( OLG Frankfurt a. M.)

insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
zurück
 

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11