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16.02.2004 Gesetz zur Umsetzung der EU-Finanzsicherheitsrichtlinie
Information Der Bundestag hat am 12.02.2004 ein Gesetz zur Umsetzung der EU- Finanzsicherheitsrichtlinie beschlossen.
Insolvenzverwalter befürchteten einen Eingriff in den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger durch Bevorzugung der Banken.
Die Banken dagegen fürchteten, Deutschland verlöre seine Anziehungskraft für Anleger.   

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Verfasser: Kulzer Hermann, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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