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Kreditgewährungen an Gesellschafter, die nicht aus Rücklagen oder Gewinnvorträgen, sondern zu Lasten des gebundenen Vermögens der GmbH erfolgen, sind auch dann grundsätzlich verbotene Auszahlungen von Gesellschaftsvermögen gemäß § 30 GmbH, wenn der Rückzahlungsanspruch gegen den Gesellschafter vollwertig sein sollte.
BGH, Urteil von 24.11.2003 ( ZR 171/01) in ZIP 54/2004 A 9 |
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