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14.02.2004 |
Direktversicherung / Anfechtbarkeit der Übertragung |
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§§ 131, 143, 146 InsO, 203 BGB a.F., BRTV- Bau, § 1TVG
BAG, Urteil vom 19.11.2003 - 10 AZR 111/03 in ZIP 5/2004 S.229ff. und ZInsO 5 / 2004 S. 284 ff.
Überträgt der Arbeitgeber kurz vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens seine Rechte als Versicherungsnehmer an einer Direktversicherung an den versicherten Arbeitnehmer, so ist dies anfechtbar. Der Insolvenzverwalter kann die Zurückgewährung zur Masse verlangen, wenn dem Arbeitnehmer noch keine unverfallbare Anwartschaft zustand. Der Anspruch des Insolvenzverwalters unterfällt keiner tarifvertraglichen Ausschlussfrist. |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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