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06.05.2004 |
Unwiderlegbare Vermutung für Eigenkapitalersatz |
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Die Vorschriften des § 135 Nr. 2 InsO begründet die unwiderlegbare Vermutung, dass ein Darlehen, das bei seiner Hergabe Eigenkapital ersetzenden Charakter hatte, diese Funktion auch noch im Zeitpunkt der Rückzahlung hatte, wenn es innerhalb eines Jahres nach diesem Zeitpunkt zum Insolvenzantrag gekommen ist. OLG Hamm, Urt. v. 28.10.2003 - 27 U 85/03 ZInsO 8 / 2004 S. 451 ff. |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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