insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Aktuelles
19.07.2004 Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen auf ein debitorisches Konto nach Insolvenzreife
Information Nach Eintritt der Insolvenzreife ( Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung )haftet der GmbH-Geschäftsführer für geleistete Zahlungen von Kunden auf ein debitorisch geführtes Bankkonto der GmbH, wenn den Kunden nach Eintritt der Insolvenzreife Rechnungsformulare mit der Angabe der Nummer dieses Kontos zugesendet worden sind.

OLG Oldenburg, Beschl. v. 10.3.2004 -1W 2/04 in ZIP 28/2004 S. 1315 ff.

Thema:

Haftung, Geschäftsführerhaftung, Geschäftsführerinanspruchnahme, Haftung des Geschäftsführers, strafrechliche Verantwortung des Geschäftsführers, zivilrechtliche Verantwortung des Geschäftsführers, Neugläubiger, Altgläubiger, volle persönliche Haftung des Geschäftsführers, Geschäftsführerhaftung im Insolvenzverfahren, Geschäftsführerhaftung außerhalb des Insolvenzverfahrens, Geschäftsführerhaftung vor dem Insolvenzverfahren, Geschäftsführerhaftung gegenüber dem Finanzamt, Geschäftsführerhaftung gegenüber den Sozialkassen,

GmbH  ( mit beschränkter Haftung - oder mit voller Geschäftsführerhaftung ? )
insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
zurück
 

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11