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20.08.2004 Vollstreckung in der Wohlverhaltensphase
Information §§ 287 Abs. 2, 294, 308 Abs. 3 InsO
In der Wohlverhaltensphase sind Einzelzwangsvollstreckungsmaßmnahmen von Insolvenzgläubigern nicht zulässig, § 294 InsO. Das für die Insolvenzgläubiger geltende Verbot der Einzelzwangsvollstreckung während der Wohlverhaltensphase ( 6 Jahre ) gilt unabhängig davon, ob der Insolvenzgläubiger tätsächlich am Insolvenzverfahren teilgenommen und Forderungen angemeldet hat.
LG Erfurt, Beschl. v. 23.7.2003 2T 185/03  in InVO 8/2004 S. 336

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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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