insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Aktuelles
11.09.2004 Aufrechnungsverbot im Insolvenzeröffnungsverfahren ?
Information § 96 I Nr.1 InsO findet auf eine im Eröffnungsverfahren begründete Aufrechnungslage auch dann keine Anwendung, wenn das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt und Sicherungsmaßnahmen nach § 21 II InsO getroffen hat.
Die Insolvenzordnung enthält zum Aufrechnungsausschluss eine abschließende Regelung, die nicht über eine entsprechende Anwendung von § 394 BGB erweitert werden kann.
Der Insolvenzgläubiger hat die Möglichkeit der Aufrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung erlangt, wenn die Begründung der Aufrechnungslage alle nach den Regeln der §§ 129 ff InsO erforderlichen Merkmale erfüllt.

BGH, Urt. v. 29.6.2004 - IX ZR 195/03 in ZIP 33/2004 S. 1558

Zum Eintriit der Aufrechnungslage im Insolvenzverfahren: BGH, Urt. v. 29.06.2004 - IX ZR 147/03 in ZInsO 16/2004 S. 920 ff.
insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
zurück
 

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11