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12.09.2004 |
Schweigepflicht / Entbindung |
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Der Insolvenzverwalter kann den Wirtschaftsprüfer von der Wahrung der beruflichen Schweigepflicht in Bezug auf das frühere Mandat für die Schuldnerin ( juristische Person ) entbinden. Eine zusätzliche Entbindungserklärung des vormaligen Geschäftsführers ist nicht erforderlich.
OLG Oldenburg, Beschl. v. 28.5.2004 - 1 Ws 242/04 in ZInsO 16/2004 S. 932 ff. |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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