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14.10.2004 Mittelstandsfinanzierung
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Die Finanzierung des Mittelstandes ist zur überlebenswichtigen Frage geworden.

Umfragen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und von Allensbach zeigen, dass mittlerweile mehr als 50 % aller Mittelständler Schwierigkeiten bei der Unternehmensfinanzierung haben.

Ohne ausreichende Finanzierung werden immer mehr Firmen an Wachstums-grenzen stoßen, Probleme bei der Konsolidierung bekommen oder gar in In-solvenzgefahr geraten.

Wachstum, Innovationen und Bestandssicherung der Unternehmen müssen fi-nanziert werden, wenn sich die sächsische Industrie positiv entwickeln soll.

Die klassische Finanzierung über Banken wird in zunehmender Art und Weise durch eine strukturierte Finanzierung abgelöst. Bei dieser wird der Finanzierungsbedarf mit Hilfe mehrerer Finanzierungsinstrumente abgedeckt. Entscheidend ist ein guter Mix, der abgestimmt ist auf die Bilanz, Liquidität sowie die Gewinn- und Verlustrechnung.

1. Kreditfinanzierung

Die Kreditfinanzierung stellt immer noch die häufigste Form der Unternehmensfinanzierung dar. Es werden sowohl Umlaufvermögen als Anlagevermögen über Kredite finanziert. Dabei ist darauf zu achten, dass die Unternehmen fristenkongruent finanzieren. Kurzfristiger Finanzbedarf kann über den Kontokorrent finanziert werden, Investitionen sollen über langfristige Finanzierungen erfolgen.

2. Direkte Beteiligung

Bei einer Beteiligung (Venture Capital = Risikokapital) erwirbt ein privater Beteiligungsgeber Anteile des Nominalkapitals der Gesellschaft. Er erwirbt damit alle Rechte eines Gesellschafters. Dies erfolgt mittels Erwerb von Altanteilen oder durch eine Erhöhung des Stammkapitals. Die Beteiligungsgesellschaft ist am Gewinn bzw. Verlust des Unternehmens beteiligt und tritt im Außenverhältnis als Miteigentümer auf. Die Dauer der direkten Beteiligung ist nicht begrenzt und bleibt bis zu einem etwaigen Verkauf bestehen.

Venture Capital ist die Zufuhr von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln von außen, unabhängig von der Phase der Unternehmensentwicklung und der Unternehmensgröße. Eine Unterstützung in generellen Fragen der Unternehmensführung, wie z. B. Planung, Vertrieb oder Personal, kann im Einzelfall durch die Beteiligungsgesellschaft erfolgen.

3. Stille Beteiligung

Zunehmend ziehen sich Banken aus den klassischen Finanzierungen des Mittelstandes zurück- da Gewinnmarge und Risiko nicht mehr als verhältnismäßig eingestuft werden. Alternative Finanzierungsformen sind daher notwendig, um mittel- und langfristig unabhängig von „bankstrategischen“ Portfoliobereinigungen zu sein und wirtschaftlich überleben zu können.

Als Alternative zu einer Aufstockung der Eigenkapitalbasis kommt der  Einsatz einer eigenkapitalähnlichen stillen Beteiligung ( Mezzaninfinanzierung ) in Betracht. Besonders geeignet sind Nachrangdarlehen und stille Beteiligungen. Diese können flexibel ausgestaltet werden.

Stille Beteiligungen stehen zwischen echtem Eigenkapital und Fremdkapital ein und kommen in Betracht, wenn eine direkte Beteiligung nicht möglich oder nicht erwünscht ist. Im Unterschied zum Nachrangdarlehen hat die stille Beteiligung eine stärkere gesellschaftsrechtliche Komponente (§ 233 HGB).

Beteiligungen sind risikotragendes Eigenkapital, was sich auch in den Konditionen niederschlägt.

4. Leasing

Leasing ist die befristete Überlassung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache zur Nutzung gegen eine periodische (fixe) Zahlung.

Das Leasing stellt damit eine Alternative zu einer mittel- oder langfristigen Finanzierung von Investitionsgütern dar. Der Leasingnehmer hat dadurch einen erheblichen Liquiditätsvorteil. Im Standartfall des Leasings ist der Nutzer nicht Eigentümer. Die Leasingraten sind Kosten und erscheinen in der Ertragsrechnung, in der Regel aber nicht in der Bilanz. Dadurch steigt rechnerisch die Eigenkapitalquote.

5. Factoring

Beim Factoring übernimmt ein Factoringinstitut (Factor) die Forderungen eines Unternehmens. Der Factoring-Kunde erhält meist unmittelbar nach Versand einer Rechnung vom Factor eine Abschlagszahlung von 60 bis 90 Prozent auf den Rechnungsbetrag. Wenn der Rechnungsempfänger an den Factor bezahlt hat, erhält der Kunde den restlichen Betrag abzüglich einer Gebühr. Die auf Dauer angelegte Zusammenarbeit mit einem Factoringinstitut umfasst auch den Schutz vor Forderungsausfall und die Übernahme des Debitorenmanagements mit dem kompletten Mahnwesen. Die Gesamtgebühr für das Dienstleistungspaket liegt zwischen 4 bis 6 Prozent. Demgegenüber spart der Kunde Bankzinsen (Kontokorrent), Buchhaltungskosten und kann Skonti durch eine schnellere Zahlung von Lieferantenrechnungen ausschöpfen.

6. Energie contracting 

Beim Energie contracting übernimmt der Contractor die Kosten für den Einbau  der Heizungsanlage oder anderer Versorgungseinrichtungen.

Manchmal löst der Contractor die Altanlagen gegen Entgelt ab und bringt diese dann auf den neuesten technischen Stand.

Zwei Vorteile hat der Kunde: keine Finanzierungskosten für die Energieanlage –Liquidität für die Ablösung der Altanlage. Die laufenden Energiekosten sind auf Grund der Einsparungen durch Neutechnik und steuerliche Vorteile des Contractors oft gleich hoch oder sogar geringer als vorher.


 

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Verfasser: krs
 
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