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17.12.2004 Vergütung des Zwangsverwalters/Haftung des Gläubigers und Grundbeträge
Information ZVG §§ 152a, 153 Abs.1 Hs.1

Der Zwangsverwalter kann, falls die verwaltete Masse zur Deckung seines Anspruchs auf Vergütung und Auslagenersatz nicht ausreicht, den betreibenden Gläubiger unabhängig davon in Anspruch nehmen, ob der Zwangsverwalter zuvor entsprechende Vorschüsse verlangt hatte.

BGH, Urt. v. 17.6.2004 IX 218/03 (LOG Schleswig) in InVo 12/2004 S. 515 ff.


ZwVerVO § 24 Abs. 1 S. 1

Die nach § 24 ZwVerwVO in der Auslegung von BGHZ 152,18 errechneten Grundbeträge sind für die Abrechnungszeiträume 2000 bis 2003 in der Regel um den Faktor 1,5 zu steigern, es sei denn, dies hätte wegen geringer Degression im Einzelfall ein Missverhältnis zwischen der Tätigkeit des Verwalters und der so gesteigerten Vergütung zur Folge.

BGH, Beschl. v. 25.6.2004 - IXa ZB 30/03 (LG Dresden) in InVo 12/2004 S. 518 ff.

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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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