|
|
10.01.2005 |
Betriebliche Versorgungsanwartschaft / Unverfallbarkeit |
|
BetrAVG a.F. §§ 1, 7 Abs. 2, § 17 Abs. 1 Satz 2
Problemstellung:
Kann die Erbringung von Dienstzeiten bei verschiedenen Arbeitgebern zur Unverfallbarkeit einer betrieblichen Versorgungsanwartschaft und damit zur gesetzlichen Insolvenzsicherung gemäß § 7 II, § 1 BertrAVG a.F. führen ?
Rechtsprechung:
Eine Betriebszugehörigkeit, die im Rahmen von § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG a.F. anzuerkennen ist, liegt dann vor, wenn der Begünstigte seine Tätigkeit für ein und denselben Vertragspartner -durchgehend erbracht hat. Es reicht nicht, dass die auf Grund verschiedener Vertragsverhältnisse erbrachten Tätigkeiten wirtschaftlich nur einem der verschiedenen Vertragpartner zugute kommen oder sich die Art der Tätigkeit nicht ändert.
BAG, Urt. v. 20.4.2004- 3 AZR 297/03; ZIP 2004, 2070 EWiR 1/2005 S. 7 |
|
Verfasser: Hermann Kulzer, Rechtsanwalt |
|
zurück |
|
|