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18.05.2005 Vorabcheck: Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens und Fördermittel
Information

Die Sanierung durch Insolvenzplan funktioniert. Dies haben einige große Insolvenzpläne, z.B im Fall Herlitz, gezeigt.
Aber auch im freiberuflichen und mittelständischen Bereich können durch den rechtzeitig vorbereiteten Insolvenzplan Sanierungen erfolgreich durchgeführt werden. In Sachsen gibt es für Insolvenzplanverfahren in bestimmten Fällen  sogar Fördermittel.

Wir bieten in den Städten  Augsburg, Berlin, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und München einen Vorabcheck
- ob  eine Sanierung überhaupt möglich ist
- ob es KO-Kriterien für einen Insolvenzplan gibt
- ob ein Insolvenzplan das geeignete Sanierungsinstrument ist. 

Dazu verwenden wir die Softeware "ipisoft", die von der Firma Logos Consult und der SAB speziell hierfür entwickelt wurde. 

Im Einzelnen:

1. Wer fördert ?

Die Sächsische Aufbaubank-Förderbank-(SAB) startete gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) und ihren Kooperationspartnern, den Sächsischen Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, der RKW Sachsen GmbH und der Stiftung Innovation und Arbeit das Förderprogramm "Krisenbewältigung und Neustart". Das bundesweit bisher einmalige Programm hat die Konsolidierung und Sanierung von Unternehmen im Wege eines Insolvenzplanverfahrens zum Ziel, einem gerichtlich beaufsichtigten Verfahren, das geeignet ist, innerhalb der Insolvenz einen Interessenausgleich zwischen Unternehmern, Arbeitnehmern und Gläubigern zu schaffen, um somit die Betriebsfortführung zu ermöglichen.

2. Wer wird gefördert ?

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft, des Handels, des Handwerks und des Dienstleistungssektors und Angehörige der freien Berufe. Voraussetzung ist, dass sie ihren Sitz oder die Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben. Ferner muss eine Insolvenz drohen und eine Sanierungsfähigkeit und gute Aussichten auf eine Betriebsfortführung bestehen.

3. Warum wird gefördert ?

Ziele des Gesamtprojektes
sind die Verbesserung der Informationslage zum Thema Unternehmensinsolvenz/Insolvenzplanverfahren, die Prüfung der Unternehmen auf Konsolidierungs- und Sanierungsfähigkeit, sowie die organisatorische und finanzielle Unterstützung bei der Erstellung von Insolvenzplänen. Begleitend dazu wurde vom SMWA und der SAB das Förderprogramm "Krisenbewältigung und Neustart" aufgelegt.
 
Ziel beim Insolvenzplanverfahren ist es, dass die äußere Hülle in Form der Gesellschaft als Träger fortbestehen bleibt. Darin unterscheidet sich das Planverfahren von der Zerschlagung oder der übertragenden Sanierung. 

Bekannte Fälle bei großen Unternehmen haben das Insolvenzplanverfahren bereits erfolgreich praktiziert z.B. Babcock Borsig oder Herlitz.


4. Was wird gefördert ?

Im Rahmen des Programmes bestehen folgende Fördermöglichkeiten:

a) vor Einleitung eines Insolvenzverfahrens:
anteilige Übernahme der Kosten zur Erstellung eines Insolvenzplanes

b) im laufenden Insolvenzplanverfahren:
 Sicherung der Liquidität mit kurzfristigen Massedarlehen

c)
nach Abschluss des Insolvenzplanverfahrens: 
Bereitstellung von mittelfristigen Darlehen für Betriebsmittel und Investitionen in der Neustartphase.


5. Wie hoch wird gefördert ?

a) nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Erstellung eines Insolvenzplanes

b) Massedarlehn bis (derzeit) 100.000 Euro.
Laufzeit: 6 -12 Monate.
Zinsatz: marktüblich

c) Neustartfinanzierung bis derzeit 100.000 Euro.
Laufzeit: bis zu 4 Jahre
Zinssatz und Besicherung: marktüblich.


Es stehen vom Freistaat Sachsen angabegemäß folgende Beträge zur Verfügung:

2005    2,2 Millionen Euro
2006    5,8 Millionen Euro
2007    8,8 Millionen Euro.


6. Wie wird gefördert ?

Betroffene Unternehmen wenden sich an die SAB oder an einen der Kooperationspartner, um sich beraten und ihre Aussichten auf eine erfolgreiche Betriebsfortführung prüfen zu lassen. Anschließend übernimmt die SAB die weitere Begleitung des Unternehmens. 


7. Was bieten wir ?

a) Vorabcheck

Wir bieten ihnen den Vorabcheck zur Prüfung der Sanierungsfähigkeit von Unternehmen durch Insolvenzplan unter Anwendung der Software ipisoft.

Wir benötigen 2 Tage zur Prüfung, ob eine Sanierung mittels Insolvenzplanerstellung möglich ist oder ob es bestimmte KO- Kriterien gibt. Wir setzten voraus, dass Sie alle relevanten Unterlagen und Informationen parat haben und uns für zwei Tage eine sachkundige Auskunftsperson zur Verfügung stellen.
 
Die Vertraulichkeit der Angaben wird zugesichert und ergibt sich auch aus dem Mandatsverhältnis mit der entsprechenden Verschwiegenheitsverpflichtung des Beraters.
 
Ob ein Insolvenzplan gefördert wird, entscheidet nach Vorlage aller Daten dann die SAB.

b) Insolvenzplanerstellung

Wir können mit unseren eigenen Fachleuten für Freiberufler ( Architekten, Ärzte, Steuerberater ua. ) und kleinere mittelständische Unternehmen Insolvenzpläne erstellen. Hier bestehen bereits einschlägige Erfahrungen. 

Bei größeren Firmen arbeiten wir, je nach Branche, mit anderen Expertenteams zusammen.


Wir erläutern ihnen die Kosten, Chancen und Risiken eines Insolvenzplanverfahrens gerne in einem persönlichen Gespräch in Augsburg, Berlin, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig oder München. 


8. Weitere Infos

Weitere Informationen zum Insolvenzplan erhalten Sie auf unserer homepage: www.insolvenzplan-als-chance.de

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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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